Angeklagter (verpixelt) mit Anwälten und Justizbeamten im Gerichtssaal
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Urteil im Südstadt-Prozess: Mert A. muss lebenslänglich ins Gefängnis.

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Urteil im Südstadt-Prozess: Lebenslänglich für Todesschützen

Im Prozess um tödliche Schüsse in der Nürnberger Südstadt hat das Landgericht Nürnberg-Fürth den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld schließt eine frühzeitige Entlassung aus.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

"Ich möchte noch einmal betonen, dass mir sehr leidtut, was passiert ist. Ich wünschte, das alles wäre nicht passiert. Vielen Dank für alles." Das waren die letzten Worte von Mert A., ehe das Urteil verkündet wurde.

Im Prozess um die tödlichen Schüsse in der Nürnberger Südstadt ist der 29-Jährige zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth sah es in ihrem am Donnerstag verkündeten Urteil als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2022 auf offener Straße in Tötungsabsicht auf zwei Männer geschossen hatte. Einer der beiden Getroffenen starb, der zweite überlebte schwer verletzt.

Gericht sieht Drohungen in Tat umgesetzt

In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth, es gebe keinen Zweifel, dass Mert A. auf seine Opfer geschossen habe, mit dem Ziel, die beiden zu töten. Grund seien Streitigkeiten unter den ehemaligen Geschäftspartnern gewesen. Mert A. habe bereits im Vorfeld mehrfach gedroht, Sahan Ö. und Orhan A. zu erschießen. Am 24. Oktober 2022 habe er seine Drohungen in die Tat umgesetzt, zeigte sich das Gericht überzeugt. "Er hat allen gezeigt, dass er ein Mann der Tat ist." Auch in der Zeit nach der Schießerei habe Mert A. weitere Todesdrohungen ausgesprochen.

Auch das war ein Grund, warum die Kammer in ihrem Urteil die besondere Schwere der Schuld bei dem 29-Jährigen feststellte. Damit kann Mert A. nicht bereits nach 15 Jahren aus dem Gefängnis freikommen. Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger.

Der Vorsitzende Richter stellte besonders heraus, dass Mert A. wissentlich die damals vierjährige Tochter des getöteten Sahan Ö. zur Halbwaisen gemacht habe. Das Kind habe stark unter der Tat gelitten, habe das Sprechen für mehrere Monate eingestellt. Auch sei dem Todesschützen bekannt gewesen, dass die Frau seines Opfers wieder schwanger war. Sie brachte das zweite Kind vier Monate nach dem Tod ihres Mannes zur Welt.

Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Richter abgewiesen

Bevor das Urteil gesprochen werden konnte, war ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, seine Kolleginnen und die Schöffen, den die Verteidigung am Dienstag gestellt hatte, als unbegründet zurückgewiesen worden. Die Verteidigung hatte Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Gerichts gegenüber Mert A. zum Ausdruck gebracht. In ihrem Plädoyer forderten die Anwälte bereits am Montag, ihren Mandanten weitgehend freizusprechen. Sie sprachen sich dafür aus, den Angeklagten lediglich wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen.

Kritik am Stil der Verteidigung

In der Urteilsbegründung wandte sich der Vorsitzende Richter noch einmal explizit an die Verteidigung. Diese hatte der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer vorgeworfen, aus politischen Motiven ein Exempel an Mert A. statuieren zu wollen. Diesen Vorwurf wies der Richter entschieden zurück und betonte gleichzeitig, dass das Gericht objektiv und unbeeinflusst geurteilt habe. "Das Urteil wäre nicht anders ausgefallen, wäre hier ein Deutscher gesessen."

Den Anwälten von Mert A. attestierte der Richter, "mit vollen Händen in den Dreck gegriffen" und damit geworfen zu haben. Ob der Stil der Verteidigung in Ordnung sei, das habe das Gericht nicht zu bewerten. Trotzdem sprach der Vorsitzende von einer rhetorisch "unheimlich scharfen Klinge", die man wählen könne, wenn man selbst "kein Pulver zum Schießen" habe.

29-Jähriger entschuldigt sich

Der 29-jährige Mert A. stand seit Dezember 2023 in Nürnberg wegen Mordes und versuchten Mordes vor Gericht. In seinem "letzten Wort" entschuldigte er sich am Donnerstag bei den Hinterbliebenen. Diese waren sichtlich erleichtert über das Urteil. Auch Orhan A., der Überlebende des Angriffs, war als Nebenkläger im Gerichtssaal. Er kam in Fußfesseln, da er sich derzeit aufgrund einer offenen Haftstrafe in der Türkei in Abschiebehaft befindet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können Rechtsmittel einlegen.

Der Gerichtssaal am Landgericht Nürnberg-Fürth.
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Urteil nach Schießerei in Nürnberger Südstadt: Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

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