Assange darf weiter juristisch gegen Auslieferung an die USA vorgehen

London: Wikileaks-Gründer Assange darf Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einlegen. Das hat der Londoner High Court entschieden. Der 52-jährige gebürtige Australier ist wegen Spionage in 17 Fällen und des Vorwurfs des Computermissbrauchs angeklagt, weil er vor fast 15 Jahren auf seiner Enthüllungsplattform Wikileaks eine Reihe von geheimen US-Dokumenten veröffentlicht hat. Die US-Regierung hatte erklärt, Assanges Handlungen seien über die eines Journalisten hinausgegangen. Er habe geheime Regierungsdokumente veröffentlicht, die Menschenleben gefährdet hätten. Die Richter hatten die Entscheidung Ende März zunächst vertagt und Zusicherungen aus den USA gefordert. Diese überzeugten das Gericht jedoch zunächst nicht. Bei den heutigen Beratungen ging es vor allem um die Frage, ob Assange nach einer Auslieferung in die USA die Todesstrafe droht.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 20.05.2024 15:00 Uhr

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