Toiletten-Schild auf einem bayerischen Autobahn-Rastplatz
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Toiletten-Schild auf einem bayerischen Autobahn-Rastplatz (Symbolbild)

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18-Jähriger findet 9.000 Euro in Raststätten-Toilette

Ein junger Mann hat auf einer Autobahntoilette an der A3 bei Passau eine Tasche mit rund 9.000 Euro gefunden und abgegeben. Nun erwartet den 18-Jährigen ein Finderlohn. Was ihm zusteht, ist genau geregelt.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Niederbayern und Oberpfalz am .

David Hochleichter aus der Nähe von Eichstätt war gerade auf dem Weg in den Urlaub, als er auf einer Toilette der A3-Rastanlage Donautal-West bei Passau eine ungewöhnliche Entdeckung machte: Dort hing eine schwarze Bauchtasche und "wie es die Neugier so will, habe ich einen Blick hineingeworfen. Auf einmal war diese ganze Tasche voll mit Geld", erzählt der 18-Jährige im BR24-Interview.

Ehrlicher Finder wendet sich an Tankstellenchef

Für ihn war sofort klar, dass er den Fund zurückgeben würde. "Das war so viel Geld auf einmal. Da habe ich gar nicht viel überlegt, sondern es war direkt dieser Gedanke, dass das Geld zurückmuss, wo es hingehört", erzählt David Hochleichter.

Er wandte sich an den Tankstellenbesitzer, der wiederum die Polizei verständigte. Weil sich auch ein Geldbeutel samt Visitenkarte in der Tasche befanden, konnten ein Bekannter und schließlich der Eigentümer selbst kontaktiert werden.

"Es war schon ein kleiner Schockmoment. Es war ja so ein Haufen Geld - drei Plastiktüten mit 50 Euro-Scheinen", berichtet der 18-jährige Finder weiter. Bei der Polizei wurde das Geld dann gezählt: Es waren etwa 9.000 Euro.

Finderlohn – wie er sich berechnet

Den ehrlichen Finder erwartet jetzt ein Finderlohn in Höhe von fast 300 Euro. Dieser ist gesetzlich geregelt und berechnet sich wie folgt: Bei einem gefundenen Wert von bis zu 500 Euro stehen dem Finder fünf Prozent davon zu. Übersteigt der Wert die 500-Euro-Grenze, gibt es nochmal drei Prozent auf diesen Betrag: im aktuellen Fall also 25 Euro (fünf Prozent von 500) plus drei Prozent von 8.500 (255 Euro).

Beträge über zehn Euro müssen abgegeben werden

Hätte David Hochleichter das gefundene Geld behalten, hätte er sich gemäß Paragraf 246 des Strafgesetzbuches strafbar gemacht, erklärte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Niederbayern. Geldbeträge unter zehn Euro muss man nicht abgeben. Bei Beträgen über zehn Euro handelt es sich jedoch um Unterschlagung, wenn der Fund nicht im Fundbüro oder bei der Polizei gemeldet wird. In dem Fall drohen eine Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen sogar drei Jahre Haft.

Es sei generell immer sinnvoll, einen Fund abzugeben, da die Möglichkeit des Finderlohns besteht, rät die Polizeisprecherin. Außerdem könne auch der Fall eintreten, dass der Finder das gesamte Bargeld bekommt: Nämlich dann, wenn sich der Eigentümer nicht innerhalb von sechs Monaten meldet. Dann erwirbt der Finder das Eigentum und darf das Geld rechtmäßig behalten.

Eigentümer hatte Geld noch nicht vermisst

In diesem Fall konnte der Eigentümer, ein 42-jähriger Slowake, ausfindig gemacht werden. Auch er war auf der Durchreise und hatte seine schwarze Bauchtasche bei einem Toilettenstopp an der A3 nahe Passau vergessen. Er holte sie samt Bargeld bei der Verkehrspolizei Passau ab. Die Herkunft des Geldes konnte er schlüssig erklären, heißt es von der Polizei. Jedoch hatte er bis zum Zeitpunkt des Anrufs noch nichts von seinem Verlust bemerkt.

Nun will er dem jungen ehrlichen Finder seinen Finderlohn zukommen lassen, in Form einer Überweisung. Das Geld wird den 18-Jährigen an seinem Urlaubsziel in Wien, wo er inzwischen angekommen ist, erreichen.

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