Europawahl: Premiere für 220.000 16- und 17-Jährige in Bayern
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Europawahl: Premiere für 220.000 16- und 17-Jährige in Bayern

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Europawahl in Bayern: 220.000 Jugendliche dürfen erstmals wählen

An der Europawahl können dieses Mal in Deutschland erstmals 16- und 17-Jährige teilnehmen – unter ihnen 220.000 aus Bayern. Das geht aus Schätzungen des Statistischen Landesamtes hervor. Insgesamt dürfen im Freistaat 10,4 Millionen Menschen wählen.

Zur Wahl der deutschen Abgeordneten für das Europaparlament am 9. Juni sind in Bayern bis zu 10,4 Millionen Menschen wahlberechtigt. Das teilte das Bayerische Landesamt für Statistik mit.

Neben 9,57 Millionen Deutschen dürfen demnach auch 822.000 Ausländer aus anderen EU-Staaten wählen. Sie können entscheiden, ob sie in Bayern oder in ihrem Herkunftsland an der Europawahl teilnehmen. In ganz Deutschland sind 65 Millionen Frauen und Männer wahlberechtigt.

818.000 Erstwähler in Bayern

Für etwa 818.000 Menschen wird es die erste Europawahl im Freistaat sein. Unter ihnen sind erstmalig auch die 16- und 17-Jährigen. Das Mindestwahlalter in Deutschland wurde für die EU-Wahlen von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt. Rund 220.000 Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren dürfen im Freistaat jetzt erstmals an einer Europawahl teilnehmen.

Erstwähler ist jede/r Wahlberechtigte, die oder der zwischen dem 27. Mai 2001 und dem 9. Juni 2008 geboren ist – also bei der letzten Europawahl im Jahr 2019 noch nicht volljährig war. Im Vergleich zur Abstimmung vor fünf Jahren können in Bayern heuer etwa 200.000 Menschen mehr von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Dieses Plus entspricht in etwa der Zahl der 16- und 17-Jährigen.

So verteilen sich die Wahlberechtigten nach Altersgruppen:

Aus welchen Ländern stammen die wahlberechtigten EU-Bürger?

Von den EU-Ausländern, die in Bayern wählen könne, stammen laut dem Landesamt für Statistik die meisten aus Rumänien (1,6 Prozent), Kroatien (1,0 Prozent), Polen (0,9 Prozent), Italien (0,8 Prozent) und Österreich (0,7 Prozent).

Den größten Anteil an Bürgerinnen und Bürgern anderer EU-Mitgliedstaaten weist die Altersgruppe der 25- bis unter 45-Jährigen auf (11,9 Prozent), den niedrigsten Anteil die Altersgruppe der Menschen ab 65 Jahren (3,3 Prozent).

Wer ist eigentlich wahlberechtigt?

In Bayern sind alle hier wohnhaften bzw. sich "gewöhnlich aufhaltenden" (wie es im Amtsdeutsch heißt) Deutsche wahlberechtigt. Hinzu kommen Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten. Sie alle müssen am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewohnt haben.

Wer als Bürgerin und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten in Bayern wählen will, braucht einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis – falls er oder sie nicht schon bei einer früheren Europawahl seit 1999 eingetragen war. Der Antrag kann noch bis zum 19. Mai 2024 bei der zuständigen Wohngemeinde gestellt werden.

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