Jens Lehmann (Archivbild von 2020).
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Sven Hoppe

Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann muss sich ab heute in Starnberg vor Gericht verantworten.

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Ex-Nationaltorwart Lehmann in Starnberg vor Gericht

Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann muss sich ab Freitag in Starnberg vor Gericht verantworten. Er soll den Garagen-Rohbau seines Nachbarn mit einer Kettensäge zerstört haben. Doch die Anklage geht noch weiter. Lehmann bestreitet die Vorwürfe.

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Der frühere Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann steht ab Freitag Vormittag in Starnberg vor Gericht. Es geht um einen Vorfall, der im Sommer 2022 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Mit laufender Kettensäge soll Lehmann in Berg in den Garagen-Rohbau seines Nachbarn gegangen sein. Der 54-jährige Ex-Fußballer soll den Stützbalken der Dachgaube durchgesägt haben, weil die Garage ihm den Blick auf den Starnberger See versperrt habe. Lehmann war dabei gefilmt worden. Zwar hatte er laut Anklage das Kabel einer Überwachungskamera noch herausgerissen. Doch die Kamera lief mit Batterien weiter.

Ohne zu bezahlen aus dem Parkhaus?

In dem Verfahren geht es aber auch um weitere Vorfälle: So soll Lehmann Polizisten beleidigt haben, die ihm den Führerschein abnehmen wollten, und er soll am Flughafen München mit seinem Porsche zwei Mal aus dem Parkhaus gefahren sein, ohne vorher zu zahlen. Um das zu schaffen, ist er der Staatsanwaltschaft zufolge einem anderen Wagen in dichtestem Abstand gefolgt, als dieser durch die Schranke fuhr. Insgesamt sind zwölf Zeugen geladen. Für 22. Dezember ist noch ein zweiter Termin angesetzt.

Lehmann: Vorwürfe treffen so nicht zu

Lehmanns Anwalt Christoph Rückel wollte sich vor Beginn des Prozesses auf Anfrage nicht äußern, kündigte aber eine Stellungnahme im Gerichtssaal zu Beginn der Verhandlung an. "Die gegen mich erhobenen Vorwürfe treffen so nicht zu", schrieb Lehmann im Sommer auf Instagram, nachdem Anklage gegen ihn erhoben worden war. "Der Schaden ist wie immer die enorme Rufschädigung und die Missachtung der Privatsphäre." Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

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