Auftakt im "Impfarzt-Prozess"
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"Impfarzt-Prozess": Strengere Regeln für Arztzulassung gefordert

Als Lehre aus dem Traunsteiner "Impfarzt-Prozess" fordern Patientenschützer strengere Regeln bei der Arztzulassung. Der Angeklagte hatte im Impfzentrum in Rosenheim und im Landkreis Dachau verbotenerweise Corona-Impfstoff gespritzt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Patientenschützer fordern strengere Regeln für die Zulassung von Ärzten. Sie ziehen damit die Lehre aus dem "Impfarztprozess" in Traunstein. Der Angeklagte hatte sich als Arzt ausgegeben und unerlaubt Bürgerinnen und Bürger gegen Corona geimpft.

Falscher Arzt spritzt über 300 mal Corona-Impfstoff

Der 50-jährige Theologe hat sich laut Anklage als Impfarzt ausgegeben und mehr als 300 Personen einen Corona-Impfstoff gespritzt. Er muss sich unter anderem wegen Körperverletzung und Urkundenfälschung verantworten. Der Fall zeige, dass es medizinische Hochstapler in Deutschland zu leicht hätten, kritisiert die Deutsche Stiftung Patientenschutz.

Urkundenfälschung am Heimcomputer

Der Angeklagte hatte seine Approbationsurkunde am Computer zuhause selbst gefälscht. Um solche Betrugsfälle künftig zu vermeiden, fordern die Patientenschützer deshalb ein zentrales Approbationsregister der Bundesärztekammer. Krankenhausträger sollten verpflichtet werden, die ärztliche Zulassung dort abzufragen. Außerdem: Bisher reicht es, wenn Ärztinnen und Ärzte beglaubigte Abschriften ihrer Abschlusszeugnisse bei der Bezirksregierung einreichen. Hier müssten auch die Prüfungsämter mit einbezogen werden, um zu prüfen, ob das Zeugnis auch tatsächlich echt ist.

Prozess gegen falschen Impfarzt geht voraussichtlich noch bis Mai

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den 50-Jährigen stützen sich auf die Vernehmung zahlreicher Zeugen und sichergestellte Daten. Den Ermittlungen zufolge soll der "falsche Impfarzt" für seine Tätigkeit Rechnungen in Höhe von mehr als 20.000 Euro gestellt haben, die er jedoch nie erhalten hat. Bei den bereits verabreichten Impfungen gebe es keine Anhaltspunkte für gesundheitliche Komplikationen, die auf die fehlende medizinische Qualifikation des Angeklagten zurückzuführen seien. In dem Prozess sind noch weitere Gerichtstermine angesetzt, ein Urteil ist erst im Mai zu erwarten.

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