Blaulicht auf einem Einsatzfahrzeug (Symbolbild)
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Eine Pflegerin soll einer Seniorin in einer Einrichtung in Furth im Wald eine potenziell tödliche Dosis Morphium verabreicht haben (Symbolbild).

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Versuchter Mord: Haftbefehl gegen Pflegekräfte in Furth im Wald

Eine Pflegerin soll einer Seniorin in einer Pflegeeinrichtung in Furth im Wald eine potenziell tödliche Dosis Morphium verabreicht haben. Sie und ein Kollege wurden verhaftet. Eine Zeugin belastete die beiden. Es geht um versuchten Mord.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Nach dem Tod einer alten Frau sind gegen zwei Beschäftigte einer Pflegeeinrichtung in Furth im Wald im Landkreis Cham Haftbefehle erlassen worden. Einer 54-Jährigen und einem 38-Jährigen werden versuchter heimtückischer Mord sowie gefährliche Körperverletzung beziehungsweise Anstiftung hierzu vorgeworfen. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Regensburg mit.

Zeugin belastete die Festgenommenen

Die Mitarbeiterin soll einer 93 Jahre alten Frau am 6. Dezember ohne deren Einwilligung eine potenziell tödliche Dosis Morphium verabreicht haben. Das Mittel sei der Frau auch nicht verschrieben worden. Die Seniorin sei binnen weniger Stunden gestorben. Der 38-Jährige soll seine Kollegin zu der Tat angestiftet haben. Die Ermittlungen gingen auf die Aussage einer Zeugin zurück.

Tatvorwurf versuchter Mord

Bei der Obduktion des Leichnams der Seniorin sei eine entsprechende Dosis des Schmerzmittels im Blut festgestellt worden. Einem Rechtsmediziner zufolge lässt sich zwischen der Verabreichung des Medikaments und dem Tod der Frau ein kausaler Zusammenhang nicht gesichert herstellen, vor allem auch, weil der gesundheitliche Zustand der 93-Jährigen bereits angegriffen gewesen war. Deswegen laute der Vorwurf trotz des Todes der Frau derzeit versuchter Mord. Den Haftbefehlen war am Montag eine Durchsuchung der Pflegeeinrichtung in Furth im Wald vorausgegangen.

Momentan keine Hinweise auf Sterbewunsch

Es gebe momentan keine Hinweise auf einen Sterbewunsch der Seniorin und sie habe sich auch nicht bereits im Sterbeprozess befunden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Sprecher wies darauf hin, dass für die Beschuldigten weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.

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