Zwei Wölfe
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Zwei Wölfe (Symbolbild)

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Zwei weitere Wolfsgebiete im Freistaat ausgewiesen

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat die Hohe Rhön in Unterfranken und den Pressather Wald in der Oberpfalz als neue Wolfsgebiete ausgewiesen. Weidetierhalter haben dort nun Anspruch auf staatliche Förderung von Herdenschutzmaßnahmen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Die Hohe Rhön im Norden Bayerns und der Pressather Wald in der Oberpfalz sind nun Wolfsgebiet. Das hat das Landesamt für Umwelt (LfU) bekanntgegeben. Damit gibt es in Bayern nun elf Regionen mit standorttreuen Wölfen. Ein Wolf wird als standorttreu betrachtet, wenn man ihn für mehr als sechs Monate an einem Ort nachweisen kann.

Wolfsgebiet: Finanzielle Förderung vom Staat für Herdenschutz möglich

Für alle Weidetierhalter in den ausgewiesenen Gebieten ist das von hohem Wert: Wenn das Land eines Tierhalters als Wolfsgebiet gilt, kann er finanzielle Hilfe vom Staat bekommen, um Schutzmaßnahmen für seine Tiere zu bauen oder zu kaufen. Etwa Elektrozäune, sichere Übernachtungsplätze oder Herdenschutzhunde. Die Förderung von Herdeschutzmaßnahmen in Wolfsgebieten soll laut der Bayerischen Staatsregierung dazu beitragen, dass Tierhalter ihre Tiere weiterhin draußen weiden lassen können.

Immer mehr Wolfsgebiete

Neben den neuen Gebieten Hohe Rhön und Pressather Wald wurde laut LfU auch das Territorium Altmühltal nach Südosten erweitert. Weitere ausgewiesene Wolfsgebiete in Bayern sind etwa der Bayerische Wald östlich von Regen, der Raum westlich von Ingolstadt, die Allgäuer Alpen und das Gebiet "Staffelsee West", rund 50 Kilometer von Garmisch-Partenkirchen entfernt.

Unterschiede bei Schadensersatz nach Riss

Nach der Ausweisung eines Wolfsgebiets durch das LfU müssen Tierhalter dort binnen eines Jahres Herdenschutzmaßnahmen ergreifen, um im Falle von Schäden Kompensationen zu erhalten. In Regionen, die nicht als Wolfsgebiete vom LfU festgelegt wurden, werden Schäden dagegen auch ohne vorherige spezielle Schutzmaßnahmen gegen Wolfübergriffe erstattet.

Laut LfU wird ein Wolfsgebiet wieder aus der Liste gestrichen, wenn die entsprechenden Tiere dort in einem Monitoring-Jahr von Mai bis April des Folgejahres nicht mehr nachgewiesen werden.

Dieser Artikel ist erstmals am 31. Januar 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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