Medizinisches Mahrihuana in einem Aufbewahrungsglas und ein fertig gedrehter Joint
Bildrechte: Der Bundesrat sieht Klärungsbedarf bei der Teil-Legalisierung von Cannabis. Stoppen kann die Länderkammer das Gesetz nicht. Einige Bundesländer, darunter Bayern, üben Fundamentalkritik.

Kritik an Cannabis-Gesetz: "Kontrollverlust mit Ansage"

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Kritik an Cannabis-Gesetz: "Kontrollverlust mit Ansage"

Der Bundesrat sieht Klärungsbedarf bei der Teil-Legalisierung von Cannabis. Stoppen kann die Länderkammer das Gesetz nicht. Einige Bundesländer, darunter Bayern, üben Fundamentalkritik.

"Haben wir in unserem Land keine anderen Probleme?", fragte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in der Bundesratssitzung, um sich die Antwort dann gleich selbst zu geben: Angesichts von Ukraine-Krieg und kriselnder Wirtschaft ist die Cannabis-Diskussion aus Sicht von Haseloff "nur schwer zu vermitteln". Er hält den Gesetzentwurf zur Teil-Legalisierung von Cannabis ebenso für einen schweren Fehler wie die anderen Redner aus Unions-geführten Bundesländern, die im Bundesrat nun dazu sprachen. Für Bayern trat der Staatsminister für Bundesangelegenheiten Florian Herrmann (CSU) ans Mikrofon.

Sorge vor Gesundheitsschäden

Das Gesetz sei in der Sache falsch, erklärte Herrmann. Er griff die Sorgen von Medizinern auf, die vor der Gefahr lebenslanger Gesundheitsschäden durch frühen und unkontrollierten Konsum warnen. Experten fürchten, dass die Droge durch eine Legalisierung in den Augen von Jugendlichen und Heranwachsenden harmloser erscheinen und der Konsum in diesen Gruppen zunehmen könnte.

Herrmann: Konsum würde sprunghaft ansteigen

Wenn das Gesetz in Kraft trete, werde die Menge an in Deutschland verfügbarem Cannabis sprunghaft ansteigen, erklärte Florian Herrmann. Er nannte die Pläne von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine "echte Bedrohung" für Kinder und Jugendliche.

Herrmann kritisierte, ebenso wie Haseloff und Schleswig Holsteins Innenministerin Sütterlin-Waack (CDU), dass der Bund keine ausreichenden Mittel für zusätzliche Suchtprävention zur Verfügung stelle. Diese ist aus Sicht von Kritikern der Legalisierungspläne aber nötig.

Anbau soll eingeschränkt erlaubt sein

Die Bundesregierung will Anbauvereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, erlauben, die Droge anzubauen und dann kontrolliert Harz und Blüten an Mitglieder zum Eigenkonsum abzugeben. Bisher ist es verboten, Cannabis anzubauen oder zu besitzen. Künftig soll das für über 18-Jährige straffrei sein.

Konkret sollen der Besitz von höchstens 25 Gramm und der private Anbau mit maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf erlaubt sein. Für den Konsum in der Öffentlichkeit sind Auflagen vorgesehen. Im Umkreis von 200 Metern um Schulen und Spielplätze darf - den Plänen zufolge - kein Cannabis geraucht werden.

Der rezeptfreie Verkauf von Cannabis-Produkten in Geschäften bleibt aber weiter verboten und soll erst in einem zweiten Gesetzgebungsverfahren und auch dann zunächst nur in Modellregionen erlaubt werden. Die Regierung will mit der Teil-Legalisierung den illegalen Drogenhandel eindämmen und Polizei und Justiz entlasten.

Kontrollen umsetzbar?

Im Bundesrat kritisierten die Redner aus den Unions-geführten Bundesländern nun, dass das Gesetz durch die zahlreichen Auflagen und Einschränkungen zu einem erheblichen Kontrollaufwand führen werde, der für die Behörden nicht leistbar sei. Es drohe ein "Bürokratiemonster", warnte Florian Herrmann und er ergänzte, das Gesetz werde zu einem "Kontrollverlust mit Ansage" führen.

Bundesrat gibt Bundesregierung Hausaufgaben

Der Bundesrat verabschiedete nun eine Stellungnahme, in der er die Regierung zur Klärung verschiedener Punkte auffordert. Die Länderkammer hat Zweifel an der Wirksamkeit der vorgesehenen Schutzzonen z.B. rund um Schulen und stellt Fragen zur Umsetzbarkeit von Kontrollen. Außerdem halten die Länder die Ermittlung von Cannabis-Grenzwerten am Steuer für dringend nötig.

Die Bundesregierung muss sich zur Stellungnahme des Bundesrats äußern und diese Position dem Bundestag vorlegen. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, kommt es nochmals in den Bundesrat. Es ist dort jedoch nicht zustimmungspflichtig.

Im Video: Cannabis - Droge oder Heilpflanze?

Cannabispflanzen
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Patrick Pleul
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Cannabis: Droge oder Heilpflanze?

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