Für viele ist der Einsatz von KI-generierten Texten und Bildern immer noch mit Unsicherheit verbunden – auch wegen der Rechtslage
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Für viele ist der Einsatz von KI-generierten Texten und Bildern immer noch mit Unsicherheit verbunden – auch wegen der Rechtslage.

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KI und Urheberrecht: Was zur rechtlichen Lage schon geklärt ist

Für viele ist der Einsatz von KI-generierten Texten und Bildern immer noch mit Unsicherheit verbunden – auch wegen der scheinbar schwierigen Rechtslage. Zu einigen Fragen gibt es aber bereits Klarheit – zu anderen dürfte sie bald kommen.

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Es mag auf den ersten Blick nicht nach einem Krimi klingen – doch das Thema Urheberrecht elektrisiert gerade die Technologie-Welt. Denn eine Urheberrechtsklage der "New York Times" hat zuletzt OpenAI, den Hersteller von ChatGPT und DALL-E, unter Druck gesetzt. Was darf KI und was nicht? Diese Frage dürfte dieses Jahr Gerichte und Gesetzgeber beschäftigen.

Doch bereit jetzt lassen sich einige Fragen über die rechtliche Lage KI-generierter Inhalte beantworten.

Gehören mir Bilder oder Texte, die ich mit der KI generiert habe?

Tools wie DALL-E machen es leicht, in Sekunden ein synthetisches Bild zu erstellen, das es vorher nie gegeben hat. Doch wem gehören die Urheberrechte dieses Bildes? Dem Hersteller der KI-Software oder mir selbst?

Darauf gibt es eine überraschende Antwort: niemandem. "Die Voraussetzung für Urheberrechtsschutz ist, dass der Output das Ergebnis menschlichen geistigen Schaffens ist", erklärt die Rechtsanwältin Kerstin Bäcker im Gespräch mit BR24. Zumindest in der EU und den USA sind also rein mit der KI generierte Bilder nicht urheberrechtlich geschützt. Denn eine KI kann nicht als Urheber auftreten.

Das bedeutet auch: Generiert man mit der KI ein Foto und veröffentlicht es auf der eigenen Website, kann theoretisch jede andere Person das Bild kopieren und für ihre eigenen Zwecke verwenden. Laut Kerstin Bäcker muss der menschliche Anteil am fertigen Werk substantiell sein, damit der Urheberrechtsschutz greift. Das bedeutet: Sich von KI inspirieren oder korrigieren zu lassen, ist kein Problem. Das Werk der KI nicht oder kaum verändert zu verwenden, schon eher.

Was, wenn KI-generierte Bilder gegen das Urheberrecht anderer verstoßen?

Hier wird es etwas kniffliger: Was, wenn ich eine KI verwende, um damit ein Bild von einem geschützten Werk nachzubauen? Zum Beispiel von Harry Potter oder Super Mario?

Die Anbieter der wichtigsten KI-Modelle untersagen in ihren Nutzungsbedingungen die Verwendung von Bildgeneratoren, um gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Wer bewusst Midjourney oder DALL-E verwendet, um geschützte Inhalte zu erstellen, riskiert also theoretisch seinen Account bei dem KI-Anbieter.

Wenn man die Bilder einmal generiert hat, gelten für die Verwendung die gleichen Regeln wie für andere Bilder auch. Wer ein KI-generiertes Bild von Harry Potter auf die eigene Website stellt, könnte damit also die gleichen Probleme bekommen, wie wenn er dieses Bild selbst zeichnet oder einfach aus dem Internet kopiert.

Kann KI Urheberrechte versehentlich verletzen?

Dies ist eine Sorge, die immer wieder aufkommt: Könnte ein KI-Modell Urheberrechte verletzen, ohne dass der Nutzer davon weiß? Wenn ein Nutzer etwa ein Bild von einer Sonne generieren möchte, könnte diese Sonne einem anderen Bild einer Sonne so ähnlich sein, dass der Künstler des Ursprungsbildes Ansprüche erheben könnte?

Solche Fälle sind zumindest technisch nicht komplett ausgeschlossen – auch die "New York Times" hat in ihrer Klage gegen OpenAI Beispiele vorgelegt, in denen ChatGPT ganze "New York Times"-Texte Wort für Wort abgeschrieben hat. Allerdings musste das Team der "New York Times" dem Chatbot hierfür sehr genaue Anweisungen geben und es sehr bewusst versuchen. Ganz aus Versehen sind diese Plagiate also nicht entstanden.

Bislang ist kein Fall bekannt, in dem ein KI-generiertes Bild gegen Urheberrechte verstoßen hat, ohne dass das KI-Programm vorher explizit in diese Richtung gelenkt wurde. Microsoft, OpenAI und einige andere KI-Entwickler gehen sogar so weit, dass sie ihren Nutzern rechtliche Unterstützung zusichern, falls sie wegen KI-generierten Inhalten abgemahnt werden sollten. Das gilt aber natürlich nur, wenn die Nutzer sich an die Regeln des Herstellers halten.

Rechtsanwältin Bäcker empfiehlt, im Zweifelsfall immer Vorsicht walten zu lassen: "Wichtig ist einfach, dass man sich KI-Inhalte ansieht und kontrolliert, bevor man sie veröffentlicht. Damit reduziert man erheblich Risiken."

Darf eine KI überhaupt alles lernen?

Wenn ein KI-Modell Harry Potter Wort für Wort nachschreibt, dann ist das vermutlich problematisch. Aber was ist mit dem Schritt zuvor: Darf das KI-Modell Harry Potter "lesen"?

Diese Frage liegt im Kern der Urheberrechtsklage der "New York Times" gegen OpenAI – auch einige Schriftsteller wie Game-of-Thrones-Autor George R.R. Martin haben den ChatGPT-Hersteller verklagt. Der Grund: Die KI-Modelle GPT-3 und GPT-4 wurden mit großen Mengen Text aus dem Internet trainiert – und zu einem großen Teil davon hatte OpenAI keine Urheberrechte.

Nun, da der Firmenwert von OpenAI auf knapp 100 Milliarden Dollar geschätzt wird, wachsen die Zweifel: War das überhaupt rechtens? Die "New York Times" wirft OpenAI vor, mit geschütztem Material Geld zu verdienen.

OpenAI hält dagegen: Ein KI-Modell wie GPT-4 sei einfach von allen möglichen Texten inspiriert, genau wie auch ein Schriftsteller sich von urheberrechtlich geschützten Texten inspirieren lasse. Im Modell selbst sind keine Texte abgespeichert, es lernt lediglich, indem es Texte analysiert und Schlüsse daraus zieht. Ohne urheberrechtlich geschütztes Material sei es gar nicht möglich, ein Modell wie GPT-4 zu bauen.

Zumindest im Bild-Bereich gibt es hier Gegenbeispiele. Die neue KI-Funktion von Adobe Photoshop etwa wurde ausschließlich mit Bildern trainiert, zu denen Adobe auch die Rechte besaß.

Je nach Ausgang des Rechtsstreits könnte sich die KI-Welt schon bald erneut dramatisch verändern.

🎧 Wie schnell entwickelt sich KI weiter? Und welche Programme sind in meinem Alltag wirklich wichtig? Antworten auf diese und weitere Fragen diskutieren Gregor Schmalzried, Marie Kilg und Fritz Espenlaub jede Woche in "Der KI-Podcast" – dem Podcast von BR24 und SWR.

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