Gebäude der Staatsanwaltschaft Ingolstadt
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Nach tödlichen Schüssen durch Polizei: Ermittlungen eingestellt

Vor einem Jahr erschossen Polizisten bei einem Einsatz einen 35-jährigen Mann in Ingolstadt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Die Begründung: Die Schüsse der Beamten seien durch deren Recht auf Notwehr gedeckt gewesen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Knapp ein Jahr nach der Tötung eines 35 Jahre alten Mannes in Ingolstadt durch einen Polizisten legt die Staatsanwaltschaft Ingolstadt das Verfahren gegen die beteiligten Beamten zu den Akten. Wie die Ingolstädter Oberstaatsanwältin Veronika Grieser am Dienstag berichtete, waren die Schüsse von zwei Polizisten von deren Recht auf Notwehr beziehungsweise Nothilfe gedeckt.

Verwirrter Mann beschäftigte zahlreiche Einsatzkräfte

Der Mann war im Juni vergangenen Jahres zunächst aufgefallen, weil er sich nackt auf einem Betriebsgelände aufgehalten hatte. Nachdem es sechs Polizisten nicht gelungen war, den verwirrten 35-Jährigen festzuhalten, verlagerte sich das Geschehen auf eine Brücke. Dort war die Polizei dann mit zahlreichen Kräften vor Ort, auch Spezialkräfte des SEK kamen. Der Betroffene habe sich im Bereich des Brückengeländers etwa fünf Meter über der Straße aufgehalten. Die Ingolstädter Feuerwehr legte zwei Sprungkissen unterhalb der Brücke ab. Versuche, mit dem Mann ins Gespräch zu kommen, seien mehrfach gescheitert, ebenso der Einsatz von Pfefferspray, so die Staatsanwaltschaft Ingolstadt.

Tödlicher Schuss in die Brust

Der Einsatz dauerte bereits fast fünf Stunden, als die Situation laut Staatsanwaltschaft eskalierte und der verwirrte Mann mit einem 5 Kilogramm schweren Ast auf zwei Beamte losging. Diese feuerten erst zwei Warnschüsse ab, die den Mann aber nicht stoppen konnten. Als der Mann "in Schlagreichweite" kam, schossen die beiden Polizisten den Mann in den Bauch und in die Brust. Laut rechtsmedizinischem Gutachten war der Brustschuss tödlich.

Staatsanwaltschaft: Schüsse durch Notwehr gerechtfertigt

Dass die Polizisten auf den Mann schossen, ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft gerechtfertigt: Weil der Mann mit dem Ast bewaffnet war, hätte sich ein Beamter in der Reichweite des 35-Jährigen selbst in Lebensgefahr begeben, so die Begründung. Der 35-Jährige stand laut gerichtsmedizinischem Gutachen unter dem Einfluss von Amphetaminen. Diese aufputschenden Drogen können zu Wahnvorstellungen, Halluzinationen, paranoiden Psychosen und zu aggressivem, enthemmtem Verhalten führen. Die Polizeibeamten, die auf den Betroffenen schossen, waren nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ingolstadt durch Notwehr bzw. Nothilfe gerechtfertigt. Auch von einem erkennbar psychisch beeinträchtigten Menschen sei ein potenziell lebensgefährdender Angriff nicht hinzunehmen, so die Begründung der Ingolstädter Staatsanwaltschaft.

Mit Material von dpa

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