Aktuelle Information für alle öffentlichen Veranstaltungen Hygienekonzept

Stand: 06.09.2021

In allen 2. Runden ist kein Publikum erlaubt. Für die Semifinal- und Finalrunden sowie die Preisträgerkonzerte gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Hygieneregeln folgende Maßnahmen:

Saal des Prinzregententheaters München | Bild: © Felix Löchner
  • Ticketkauf: Der Ticketverkauf findet unter Vorbehalt statt, da sich die Vorgaben der Staatsregierung hinsichtlich der Besucherzahlen jederzeit ändern können. Beim Ticketkauf werden die Kontaktdaten zum Zwecke einer eventuellen Rückverfolgung erfasst.
  • Zutritt zum Veranstaltungsort: Besucher(innen) dürfen zum Veranstaltungsort nur Zutritt erhalten, wenn sie den vollständigen Impfschutz gegen Covid-19 haben, genesen oder negativ getestet sind. Am Einlass ist das entsprechende Zertifikat vorzuzeigen: Impfnachweis, Nachweis über die Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden).
  • Maskenpflicht: Beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsorts sowie während der gesamten Dauer des Konzerts muss eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden (siehe Allgemeine Hygieneregeln oben).
  • Mindestabstand: Der Mindestabstand von 1,5 m ist während des gesamten Besuchs einzuhalten, soweit möglich. Maskenpflicht bleibt davon unberührt.
  • Gastronomie: Aufgrund der Hygieneauflagen kann keine Gastronomie angeboten werden.
  • Sitzplätze: Besucher(innen) erhalten fest zugewiesene Sitzplätze, die sie aufgrund derAbstandsregelungen einhalten müssen. Der Zugang zum Platz ist auf dem Ticket einsehbar.Mitarbeiter(innen) helfen vor Ort, den jeweiligen Platz zu finden. Besucher(innen), die beimAufsuchen Ihres Sitzplatzes in der Stuhlreihe an jemandem vorbeigehen müssen, tun das Rücken an Rücken.
  • Erkrankte und Verdachtsfälle: Besuchern/innen, die sich krank fühlen, bleibt der Zugang zu unseren Veranstaltungen verwehrt. Ihre Gesundheit, sowie die Gesundheit aller anderen Konzertbesucher(innen) und Mitwirkenden hat Vorrang.
  • Proaktives Einholen von Informationen: Das Publikum ist verpflichtet, sich vor dem Konzertbesuch proaktiv über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, da sich diese kurzfristig ändern können.
  • Übertragbarkeit der Tickets: Tickets sind nicht übertragbar.
  • Zu spät eintreffende Besucher(innen): Zu spät kommende Gäste können unter Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Gästen ggf. an freien Randplätzen in den letzten Reihen platziert werden. Ist die Einhaltung des Mindestabstands nicht gewährleistet, da alle Randplätze belegt sind,können verspätet eintreffende Gäste nicht zur Veranstaltung zugelassen werden. Ein Rückzahlungsanspruch des Eintrittsgeldes entsteht auch in diesem Fall nicht.
  • Nichteinhaltung der Hygieneregeln: Personen, die den oben genannten Hygieneregeln nicht nachkommen können, dürfen nicht zur Veranstaltung zugelassen werden. Ein Rückzahlungsanspruch des Eintrittsgeldes entsteht auch in diesem Fall nicht.

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