Gerichtsprozess zum Urheberrecht Hey, Pippi Langstrumpf!
"Trallari trallahey tralla hoppsasa" - das Lied von dem frechen Mädchen mit den roten Zöpfen kennt wohl jedes Kind. Es ist ein echter Ohrwurm und der Titelsong der beliebten Filme. Doch im Dezember 2020 entschied ein deutsches Gericht, dass das Lied bei uns nicht mehr gespielt werden darf. Was es mit diesem Streit auf sich hat und was die Sache mit dem Urheberrecht zu tun hat, erklären wir dir hier!
Die Schriftstellerin Astrid Lingren, die Erfinderin von "Pippi Langstrumpf", ist am 28. Januar 2002 im Alter von 94 Jahren gestorben. Seitdem kümmert sich ihre Familie um ihr Werk. Denn die Erben verdienen noch heute, wenn jemand zum Beispiel ein Buch von Astrid Lindgren kauft. Sie passen aber auch auf, dass niemand eine Idee der beliebten Autorin klaut oder an den Geschichten etwas verändert. Eine solche Verletzung der ursprünglichen Idee ist angeblich beim deutschen Liedtext von "Hey, Pippi Langstrumpf" passiert. So behauptet es die Familie. Im schwedischen Original heißt es im Text, den Astrid Lindgren geschrieben hat, nämlich: "Hier kommt Pippi Langstrumpf". Die Familie ist mit der Änderung im deutschen Text nicht einverstanden. Sie sagt, dass das Urheberrecht verletzt ist.
Was ist das Urheberrecht?
Das Urheberrecht ist in Deutschland seit 1965 durch ein Gesetz geschützt. Ein Urheber ist jemand, der sich eine Geschichte ausgedacht, ein Lied komponiert oder eine Bild gemalt hat. Der Urheber darf bestimmen, was mit seinem Werk passiert. Es ist sein "geistiges Eigentum". Andere Leute dürfen es nicht ohne Erlaubnis verwenden oder verändern. Passiert es trotzdem, können sie bestraft werden.
Am Ende steht die Frage, ob die deutsche Version des Liedes "Hey, Pippi Langstrumpf" nur eine Bearbeitung des schwedischen Originals ist oder ob es sich dabei um ein eigenständiges Werk handelt. Die Tochter und Enkel der schwedischen Kinderbuchautorin wollen erreichen, dass sie an den Einnahmen aus dem 1969 geschriebenen Lied beteiligt werden.
Das Gerichtsurteil
im Dezember 2020 entschied ein deutsches Gericht, dass das Lied bei uns nicht mehr gespielt werden darf. Die Richter erklärten, dass es bei der Übersetzung des schwedischen Lied ins Deutsche nicht zu einer wirklichen "Neuschöpfung" gekommen sei.
"Die Pippi Langstrumpf in dem Lied ist genau die Pippi Langstrumpf, die man aus Astrid Lindgrens Geschichten kennt."
Aus dem Urteil des Hamburger Gerichts
Dass das Lied nun überhaupt nicht mehr gespielt wird, wollen selbst die Kläger und Erben von Astrid Lindgren nicht. Es soll jetzt bald Gespräche geben, wie sie an den Gewinnen aus dem Lied beteiligt werden können - auch für die vergangenen Jahre.