Bundesverfassungsgericht lockert Regeln für Zwangsbehandlungen
Es ist das letzte Mittel, wenn nichts anderes mehr geht: Menschen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung betreut werden, die dürfen auch gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Dann kommt es zu sogenannten Zwangsmaßnahmen. Zum Beispiel Demenzkranke, die die Einnahme von Medikamenten verweigern oder eine Dialyse ablehnen, obwohl sie die brauchen. Bislang durften solche Eingriffe nur in Kliniken stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht erlaubt nun auch Ausnahmen von dieser Regel. Max Bauer schildert, wie die Karlsruher Richter gerungen haben. Peter Brieger, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und ärztlicher Direktor des Isar-Amper-Klinikums in München, sieht das Urteil positiv, fordert aber auch Nachholbedarf bei der Dokumentation von Zwangsbehandlungen. Moderation: Holger Romann; Redaktion: Claudia Schaffer