Das Verfahren gegen den früheren Geschäftsführer eines kirchlichen Bauträgers in Würzburg wurde überraschend eingestellt.
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Würzburg: Die Türme des Doms zeichnen sich vom Himmel ab.

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Bistum Würzburg: Verfahren gegen Ex-Immobilienchef eingestellt

Bistum Würzburg: Verfahren gegen Ex-Immobilienchef eingestellt

Das Verfahren gegen den früheren Geschäftsführer eines kirchlichen Bauträgers in Würzburg wurde überraschend eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte im vorgeworfen, einen fragwürdigen Immobilien-Deal abgewickelt zu haben.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Mainfranken am .

Nach gerade einmal zwei Stunden war der Prozess am Landgericht bereits zu Ende. Dort musste sich der frühere Leiter der Liegenschaften-Abteilung des bischöflichen Ordinariats verantworten. Er war zugleich Geschäftsführer der SBW-Bauträger- und Verwaltungs-GmbH (SBW), ein kirchlicher Bauträger. In dieser Funktion soll er beim Verkauf einer Immobilie einen Käufer bevorzugt haben. Der 66-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, das Bistum Würzburg dadurch um 300.000 Euro gebracht zu haben. Jetzt ist das Verfahren vor dem Würzburger Landgericht gegen den 66-Jährigen überraschend eingestellt worden.

Fehlerhafte Berechnungen der Staatsanwaltschaft

Im Prozess äußerten die Verteidiger des Angeklagten massive Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft. Insbesondere ging es hierbei um die Berechnung des mutmaßlichen Vermögensschadens. Die Anwälte belegten, dass die Berechnung wohl fehlerhaft war. "Die Anklage macht zielgerichtet Stimmung gegen meinen Mandanten", sagte einer der Verteidiger. Nach ihrer Überzeugung entstand der Kirche kein Schaden durch den Verkauf.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen eine Teilfläche einer Liegenschaft im unterfränkischen Eisingen unter Wert verkauft haben. So soll der Ex-Geschäftsführer ein Künstlerpaar als Käufer für den Aussiedlerhof bevorzugt haben, obwohl ein besseres Angebot vorgelegen hätte.

Staatsanwaltschaft räumt Fehler ein

Doch auch der anwesende Staatsanwalt musste im Gericht einräumen: "Der Vermögensschaden wäre, selbst wenn wir einen haben, nur marginal." Staatsanwaltschaft und Verteidiger verzichteten deshalb auf eine Beweisaufnahme und verständigten sich auf eine Einstellung des Verfahrens. Das Landgericht stimmte zu. Auch der Vorsitzende Richter wurde deutlich: "Man bekommt weniger Antworten als man sich Fragen stellt." Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Ex-Immobilienchef vor Gericht.
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Verfahren gegen Ex-Immobilienchef

Die Diözese Würzburg äußerte sich nur knapp zum Ausgang der Verhandlung: "Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis", sagte ein Sprecher. 2018 hatte der damalige Generalvikar der Diözese Anzeige erstattet.

Weiterhin läuft auch ein zivilrechtliches Verfahren. Das Bistum fordert Schadensersatz von dem 66-Jährigen. Bis zum Ausgang des Strafprozesses sollte das zivilrechtliche Verfahren allerdings ruhen.

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