Wie die Anklagebehörde mitteilt, wird es daher voraussichtlich zu einer erneuten Verhandlung vor dem Landgericht Augsburg kommen. In der Verhandlung mit Freispruch am Amtsgericht in Dillingen hatte der Richter bereits darauf hingewiesen, dass es für das Thema eine juristische Klärung in höherer Instanz brauche.
Rechtlich nicht eindeutig
Die Staatsanwaltschaft hatte den Beschuldigten Verstöße gegen das Embryonenschutzgesetz vorgeworfen. Das Netzwerk kümmert sich um die Vermittlung von Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung eines Paares übrig bleiben, an ungewollt kinderlose Paare. Rechtlich ist es dabei relevant, ob es sich um befruchtete oder noch nicht befruchtete Eier handelt, der letztere Fall ist strafbar.