Illustration: Wie stark beschränkt die Sperrminorität von AfD und Linker den nächsten Bundestag?
Bildrechte: picture alliance / ZB | Sascha Steinach
Audiobeitrag

Illustration: Wie stark beschränkt die Sperrminorität von AfD und Linker den nächsten Bundestag?

Audiobeitrag
>

AfD und Linke mit Sperrminorität: Welche Folgen das haben könnte

AfD und Linke mit Sperrminorität: Welche Folgen das haben könnte

AfD und Linke haben im neuen Bundestag zusammen mehr als ein Drittel der Sitze. Sie könnten damit den Handlungsspielraum der nächsten Regierung erheblich einschränken. Zum Beispiel bei einer Reform der Schuldenbremse oder einem neuen Sondervermögen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Um Grundgesetzänderungen herbeizuführen, wird in Deutschland eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag benötigt. 630 Abgeordnete hat das Parlament künftig. Zwei Drittel von 630 sind 420. Eine möglicherweise demnächst regierende schwarz-rote Koalition aus Union und SPD käme auf 328 Sitze. Rechnet man noch die 85 Abgeordneten der Grünen hinzu, reicht es im neuen Bundestag noch immer nicht. AfD und Linke haben damit rechnerisch eine Sperrminorität.

Sperrminorität: Ohne AfD oder Linke keine Grundgesetzänderungen möglich

Ohne Zweidrittelmehrheit keine Grundgesetzänderung. Das betrifft unter anderem die Verteilung der Kompetenzen von Bund und Ländern, eine mögliche Senkung des Wahlalters auf 16 oder die Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Laut CDU-Chef Friedrich Merz "eine schwierige Lage".

Besonders relevant könnte die Sperrminorität für den Bundeshaushalt werden. Die Union hatte im Wahlkampf mit massiven Steuersenkungen und einer deutlichen Anhebung der Militärausgaben auf bis zu drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts geworben. Nach der Rede des US-Vizepräsidenten J.D. Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz, die viele Experten als Abkehr der Vereinigten Staaten von Europa interpretierten, ist der Handlungsdruck hoch.

Reform der Schuldenbremse oder Sondervermögen: Zweidrittelmehrheit für beides nötig

Höhere Militärausgaben sind theoretisch auf mehreren Wegen finanzierbar: SPD-Verteidigungsminister Boris Pistorius schlug vor, beim Verteidigungsetat von der Schuldenbremse abzusehen. Eine andere Möglichkeit wäre ein neues Sondervermögen für die Bundeswehr. Laut Verfassung kann der Staat neue Schulden bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. Ausnahmen gibt es nur bei Naturkatastrophen, schweren Wirtschaftskrisen und bei sogenannten Notlagen. Viele Ökonomen unterschiedlicher Denkschulen kritisieren die Schuldenbremse als wachstums- und innovationshemmend.

Problem für die kommende Bundesregierung ist nur: Sowohl für eine Reform der Schuldenbremse als auch für ein neues Sondervermögen ist eine Grundgesetzänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

Grundgesetzänderung noch mit dem "alten" Bundestag?

Die Union wehrte sich jahrelang dagegen, die Schuldenbremse zu reformieren, wenn auch einzelne Ministerpräsidenten sich für Änderungen aussprachen. Die Linie des Adenauer-Hauses: Der Staat müsse mit dem Geld auskommen, das er einnehme.

Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei sprach sich im Deutschlandfunk gegen eine "umfassende Reform" der Schuldenbremse aus. Offen zeigte sich Frei dagegen für Gespräche über nötige Finanzierungen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, zum Beispiel durch ein Sondervermögen.

Sein Parteivorsitzender Friedrich Merz äußerte sich nun ähnlich. An der Schuldenbremse wolle man festhalten, ein Sondervermögen sei dagegen eine Option. Die Überlegung: Das neue Parlament tritt wohl erst am 24. März zusammen. Bis dahin könnte man noch eine Grundgesetzänderung im Rahmen des "alten" Bundestags auf den Weg bringen. Merz kündigte Gespräche mit SPD, Grünen und FDP an.

Der Verfassungsexperte Alexander Thiele erklärte, ebenfalls im Deutschlandfunk, dass die wohl einfachste Lösung wäre, sich das im Grundgesetz stehende Sondervermögen der Bundeswehr vorzunehmen, das 2028 ausläuft. Hier könnte man theoretisch nur die Zahl 100 Milliarden auswechseln, so Thiele.

Linken-Co-Vorsitzende: Bereit für Reform - unter Bedingungen

Merz Vorstellungen, eventuell die alten Mehrheiten für eine Grundgesetzänderung zu nutzen, stoßen auf Kritik. Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, sprach von einem "kalten Staatsstreich gegen unser Steuer- und Staatsvermögen". Die Co-Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, nannte die Überlegungen, noch mit dem alten Bundestag die Militärausgaben zu erhöhen, einen Skandal.

Schwerdtner bot im BR Gespräche über eine Reform der Schuldenbremse für Investitionen in soziale Infrastruktur an: "Aber wenn die erste Aufrüstungsbrigade gleich in den ersten Wochen passieren soll, dann werden wir uns dagegenstemmen."

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!