Der Bundestag hatte die Krankenhausreform bereits beschlossen, heute war die entscheidende Abstimmung im Bundesrat. Dabei haben auch die Bundesländer der Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zugestimmt. Die Kritikerstimmen sind aber noch nicht verstummt.
Knappes Ergebnis im Bundesrat
Die Abstimmung war denkbar knapp. Ein Antrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses in der Länderkammer bekam nicht die nötige Mehrheit, obwohl sich sechs Länder dafür aussprachen. Sechs oft kleinere Länder stimmten dagegen, drei Bundesländer enthielten sich. Thüringens Ja-Stimmen wurden für ungültig erklärt, da das Land nicht einheitlich abgestimmt hatte.
Lauterbach warnte vorab vor Scheitern
Damit kann die Reform in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach begrüßte dies. Damit werde sich "die Krankenhauslandschaft in den nächsten 20 Jahren grundsätzlich verändern – und zwar zum Guten", sagte er. Lauterbach hatte zuvor eindringlich vor einem Scheitern der Reform gewarnt.
Das Gesetz soll nun Anfang 2025 Schritt für Schritt in Kraft treten. Umgesetzt werden soll die neue Struktur aber erst über mehrere Jahre bis 2029.
Mehr Spezialisierung, weniger Bürokratie: Das sieht die Reform vor
Grundsätzlich sieht die Reform mehr Spezialisierung vor: Nicht mehr jedes Krankenhaus soll alles machen dürfen. Dadurch will der Bundesgesundheitsminister die Qualität verbessern. Lauterbach erinnerte vor der Länderkammer mit Nachdruck daran, dass die Lebenserwartung in Deutschland schlecht sei und es die Reform für mehr Qualität dringend brauche.
Die Reform soll zudem weniger Bürokratie bringen. So soll ein neues Bezahlsystem den finanziellen Druck für die Kliniken mindern und verhindern, dass sie etwa medizinisch unnötige Operationen aus Umsatzgründen machen.
Fallpauschalen sollen künftig nur 40 Prozent der Vergütung ausmachen. Die restlichen 60 Prozent sollen Kliniken für das Vorhalten von Personal, Räumlichkeiten oder notwendiger Medizintechnik erhalten. Kliniken hätten demnach laut Gesundheitsministerium eine Art Existenzgarantie auch bei vergleichsweise wenigen Behandlungen.
In strukturell schwächeren Regionen sollen notwendige Krankenhäuser erhalten werden. Außerdem soll es die Möglichkeit für sektorübergreifende und integrierte Gesundheitszentren geben. Die Zahl von derzeit 1.900 Klinikstandorten – psychiatrische und psychosomatische Kliniken mitgerechnet – soll dafür deutlich reduziert werden. Zur Finanzierung der gesamten Reform war ein Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro geplant – von Bund und Ländern.
Krankenhäuser und Länder wollten Nachbesserungen
Kritiker, darunter Klinikverbände, hatten stets falsche Anreize und zu starre Vorgaben bemängelt. Sie meldeten große Bedenken an, dass das neue Finanzierungssystem ausreicht, um die Kosten zu decken.
In Bayern wollen laut dem Verband "Klinik Kompetenz Bayern" aktuell 17 Kliniken klagen. Die Kreisklinik in Wörth an der Donau zum Beispiel prüft aktuell eine Schadenersatzklage gegen die Bundesregierung. Die Klinik bemängelt, dass die Vergütungen für Leistungen der Klinik nicht ausreichend erhöht wurden. Deshalb beziffert das Kreiskrankenhaus des Landkreises Regensburg den entstandenen Schaden auf 1,3 Millionen Euro.
Neben Krankenhäusern hätten sich auch einige Länder dringend weitere Nachbesserungen gewünscht. Sie befürchten Klinikschließungen – insbesondere auf dem Land. Die unionsgeführten Bundesländer votierten deshalb heute für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Zum Nachhören: Krankenhausreform kommt - Bayern will Nachbesserungen
Gerlach will überall leistungsfähige Krankenhäuser
Auch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) ist der Meinung, dass sich die Menschen abgehängt fühlen, "wenn in ländlichen Gebieten nach dem Metzger und Bäcker auch das Krankenhaus" schließe. Bayern müsse überall lebenswert bleiben. Mit ihrem Sieben-Punkte-Plan, den die Ministerin Ende Oktober vorlegte, wolle sie dafür sorgen, dass die Strukturen nicht durch "zentralistische Vorgaben aus Berlin gefährdet" werden.
Der Spielraum der Staatsregierung ist in dieser Frage jedoch eingeschränkt. Der Freistaat betreibt – abgesehen von Universitätskliniken – keine Krankenhäuser. Er kann weder anordnen, wo welche Krankenhäuser stehen müssten, noch welche Leistungen sie jeweils anbieten müssten. Zuständig sind die kreisfreien Städte und Landkreise.
Die Ministerin setzt nun auf eine neue Regierung in Berlin und hofft, dass diese Nachbesserungen in die Wege leiten wird.
Mit Informationen der dpa, AFP und KNA
Im Video: BR-Korrespondentin Eva Huber aus Berlin
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