Bundestag beschließt THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Berlin: Rund zwei Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Bundestag das umstrittene Gesetz nachgebessert. Die am späten Abend beschlossenen Regeln sehen einen Grenzwert für Autofahrer vor. Dieser liegt künftig bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer Cannabis konsumiert, für den gilt zudem ein Alkoholverbot im Straßenverkehr. Und für Fahranfänger ist Cannabis am Lenkrad vollständig verboten. Bei Verstößen drohen ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und der Führerscheinentzug.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 06.06.2024 23:00 Uhr

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