Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Finanzpolitik der Koalition ab

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der Unionsfraktion gegen die Finanzpolitik der Ampel-Koalition abgewiesen. Das Gericht hat damit zunächst keine Einwände dagegen, dass Mittel aus dem Corona-Fonds zur Finanzierung der Energie- und Klimapolitik verwendet werden. Eine Entscheidung in der Hauptsache ist damit allerdings nicht getroffen. Vielmehr ging es in der heutigen Entscheidung darum, ob eine Sperrung der Mittel mehr Vor- oder mehr Nachteile bringt, wenn in der Hauptsache anders entschieden wird. - Die Bundesregierung hatte 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Fonds eingeplant, um ihre Energie- und Klimapolitik zu finanzieren. CDU und CSU halten das für verfassungswidrig. Fraktionschef Merz argumentierte, der Bundestag habe das Geld ausdrücklich nur für die Corona-Maßnahmen genehmigt.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 08.12.2022 12:00 Uhr

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