EuGH stärkt Verbraucherrechte bei der Bonitätsprüfung

Verbraucherschützer sprechen von einem Meilenstein bei der Bewertung durch die Schufa und andere Bonitätsauskünfte: Betroffene haben das Recht zu erfahren, wie die Entscheidung über ihre Kreditwürdigkeit zustande kommt - das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Laut EuGH muss die betroffene Person nachvollziehen können, welche ihrer personenbezogenen Daten auf welche Art verwendet wurden. Vorangegangen war ein Streit vor dem Verwaltungsgericht Wien: Ein Mobilfunkanbieter hatte einer Kundin wegen nicht ausreichender Bonität einen Vertrag verweigert.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 27.02.2025 13:00 Uhr

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