Höhere Staats-Zuschüsse an Parteien waren verfassungswidrig

Karlsruhe: Den Parteien steht weniger Geld vom Staat zu. Das Bundesverfassungsgericht hat die letzte Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Vor viereinhalb Jahren hatte die damalige Große Koalition die Summe für staatliche Zuschüsse von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben. Dieser Betrag ist die Obergrenze für Zuschüsse an alle Parteien. Die Grünen, die FDP und die Linke hatten dagegen geklagt. Union und SPD hatten argumentiert, dass die Digitalisierung zu wesentlich höheren Kosten geführt habe. Aus Sicht der Karlsruher Richter ist die deutliche Erhöhung der Staats-Zuschüsse damit aber nicht ausreichend erklärt. Die Parteien hätten den zusätzlichen Finanzbedarf genau darlegen müssen - außerdem hätten sie Einspar-Möglichkeiten nicht berücksichtigt. Ob die Parteien jetzt die bereits ausgezahlten höheren Zuschüsse zurückzahlen müssen, ist noch nicht klar.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 24.01.2023 12:00 Uhr

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