Im Fall des Messerangreifers von Brokstedt werden Behördenpannen bekannt

Kiel: Im Fall des Messerangreifers von Brokstedt sind mehrere Behördenpannen bekannt geworden. Der mutmaßliche Attentäter genoß trotz seiner Vorstrafen subsidiären Schutz gegen Abschiebung, obwohl bereits 2021 ein Verfahren auf Rücknahme dieses Status eingeleitet wurde. Denn laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge konnte dem Mann keine Post zugestellt werden, da sein Wohnsitz nicht bekannt war. Ob der Mann wirklich staatenloser Palästinenser ist, wie er selbst behauptet, ist laut Integrationsministerium in Schleswig-Holstein unklar. Damit ist offen, ob der Mann abgeschoben werden hätte können oder künftig abgeschoben werden kann. Der 33-Jährige hatte Ende Januar eine 17-Jährige und einen 19-Jährigen in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein getötet.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 01.02.2023 22:00 Uhr

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