Länder lassen Krankenhausreform juristisch prüfen

München: Im Streit über die geplante Krankenhausreform erwägen Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein den Gang nach Karlsruhe - zum Bundesverfassungsgericht. Wie Gesundheitsminister Holetschek mitteilte, haben die drei gemeinsam bei der Universität Augsburg ein Rechtsgutachten in Auftrag gegegen. Es soll klären, ob der Bund mit der Reform zu weit in die Kompetenzen der Länder eingreifen würde. Holetschek verwies darauf, dass die Krankenhausplanung Ländersache sei. Natürlich gebe es eine Verzahnung zwischen der Planung der Kliniken und der Vergütung. Aber man wolle wissen, wo die rote Linie für den Bund ist. Die Reformpläne von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zielen darauf ab, das bestehende Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren. Holetschek und andere sehen dadurch vor allem die Versorgung auf dem Land gefährdet.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 12.03.2023 10:00 Uhr

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