Thüringer AfD muss laut Urteil Journalisten zu Wahlparty zulassen

Erfurt: Die AfD muss mehreren Journalisten morgen bei ihrer Party zur Thüringen-Wahl Einlass gewähren. Das entschied das Landgericht Erfurt und gab den klagenden Medienhäusern einen Tag vor dem Wahlsonntag recht. Die AfD wollte den Reportern den Zugang zur Wahlparty verwehren. Die Partei kann sich nun noch beim Oberlandesgericht gegen den Richterspruch wehren. Ob es wegen des knappen Zeitraums noch zu juristischen Schritten kommt, ist allerdings unklar. Die Verlage von "Spiegel", "taz", "Welt" und "Bild" hatten sich aufgrund der Einschränkung der Pressefreiheit an das Gericht gewandt. Morgen wählen die Menschen in Sachsen und Thüringen neue Landtage. In Thüringen steht die AfD nach aktuellen Umfragen mit rund 30 Prozent auf Platz eins. Der Landesverfassungsschutz stuft die Partei als gesichert rechtsextremistisch ein.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 31.08.2024 18:00 Uhr

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