Urteil: Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten

Münster: Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat gerade entschieden, dass die AfD zu Recht als extremistischer Verdachtsfall eingestuft worden ist. Die Partei hatte gegen eine Entscheidung der Vorinstanz Berufung eingelegt. Diese hatte eine Klage der AfD abgewiesen. Auch das Oberverwaltungsgericht in Münster sieht das so. Damit darf die AfD auch weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die Anwälte der Partei haben angekündigt, in die nächste Instanz - also zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - zu ziehen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 13.05.2024 09:15 Uhr

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