Verfassungsschutz darf AfD in Bayern weiter beobachten

München: Die AfD darf als gesamte Partei auch in Bayern weiter vom Verfassungsschutz beobachtet und deren Aktivitäten dürfen öffentlicht gemacht werden. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass es Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gibt. Eine Beschwerde der bayerischen AfD wurde damit im Eilverfahren zurückgewiesen. Bereits seit gut einem Jahr steht die Alternative für Deutschland in Bayern unter Beobachtung, um herauszufinden, ob es extremistische Strömungen gibt. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs können die Verfassungsschützer auch zu Mitteln greifen wie Telefonüberwachung oder dem Einsatz von V-Leuten.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 15.09.2023 12:00 Uhr

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