Verfassungsschutz darf Junge Alternative als extremistisch einstufen

Köln: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Einen entsprechenden Beschluss hat das Verwaltungsgericht in Köln veröffentlicht, der ist aber noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können noch Beschwerde dagegen am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Bislang war die Jugendorganisation vom Verfassungsschutz lediglich als Verdachtsfall eingestuft worden. Dagegen hatte die Partei bereits eine Klage eingereicht, die war vom Verwaltungsgericht Köln aber zurückgewiesen worden.

Sendung: BR24 Nachrichten, 06.02.2024 11:45 Uhr

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