Verfassungsschutz darf Junge Alternative als gesichert extremistisch einstufen

Köln: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD, Junge Alternative, als "gesichert extremistisch" einstufen und behandeln. In einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln heißt es, die Beobachtung der Jungen Alternative durch den Verfassungsschutz sei nicht gegen den Bestand der Partei gerichtet, sondern diene der Aufklärung, ob die Partei oder deren Jugendorganisation verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Bisher war die Junge Alternative lediglich als Verdachtsfall eingestuft worden. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können noch Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 06.02.2024 13:00 Uhr

Zur BR24 Startseite