Zuschüsse für politische Stiftungen brauchen eigenes Gesetz

Karlsruhe: Das Bundesverfassunsgericht hat entschieden, dass künftig gesetzlich geregelt werden soll, welche parteinahen Stiftungen Fördergelder bekommen. Die AfD hatte gegen die Verteilung von Subventionen geklagt, da die ihr nahe stehende Desiderius-Erasmus-Stiftung bisher von den Zuschüssen ausgeschlossen ist. Das verstoße gegen das Recht auf Chancengleichheit, urteilten die Richter mit Blick auf die Förderung im Jahr 2019. Anträge zu anderen Haushaltsjahren erklärten die Richter für unzulässig. Wie es für 2022 aussieht, wollen die Karlsruher Richter zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Welche Stiftungen bezuschusst werden, ist bisher nicht klar geregelt. Seit 2022 steht ein Passus im Haushaltsgesetz, wonach es nur Geld aus Bundesmitteln für Stiftungen gibt, die sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 22.02.2023 10:45 Uhr

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