Künstler zur Sampling-Entscheidung "Das Urteil ist sicherlich kein Freifahrtschein"
Nach 18 Jahren hin und her um ein zweisekündiges Kraftwerk-Sample hat das Bundesverfassungsgericht für Moses Pelham entschieden. Freude auf Seite der Produzenten, Sepalot warnt aber davor, jetzt einfach wild drauf los zu sampeln.
Der 18-jährige Streit zwischen Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham ist vorerst beendet. Das Bundesverfassungsgericht hat im Sampling-Streit für Pelham entschieden. Er darf einen zweisekündigen Auszug aus Kraftwerks "Metall auf Metall" für den Sabrina Setlur Song "Nur Mir" benutzen. Voraussetzung für weitere Samples: Sie müssen kurz sein und es muss damit etwas Neues geschaffen werden. Das Urteil ist zwar ein Statement in Richtung künstlerischer Freiheit aber kein Freifahrtschein zum munter drauf los kopieren.
Spontane Reaktion im Netz und auch unter HipHop Künstlern - Freude über ein 1:0 für Kreative.
Rapper und PULS Moderator Roger Rekless hofft, dass nach dem Urteil der Abmahn- und Strafenwahnsinn ein Ende hat.
Sepalot vom Blumentopf freut sich ebenfalls über das Urteil, schränkt aber auch ein.
"Also das Urteil ist sicherlich kein Freifahrtschein, dass man sich wild durch die Musikgeschichte samplen darf, aber für mich ganz wichtig, dass zum ersten Mal der Punkt künstlerische Freiheit mit rein kommt. Es gab ja jetzt niemanden im Plattenladen, der gesagt hat, kaufe ich jetzt Kraftwerk oder Sabrina Setlur, es klingt ja so wahnsinnig ähnlich. Sprich: es ist kein Schaden entstanden. Und dass dann der Punkt künstlerische Freiheit kreditiert wird und das Gericht sagt: 'Warum sollen wir hier jemanden drangsalieren, der seine Kunst betreibt?' Das ist eine wichtige Erkenntnis aus dem Urteil."
- Sepalot von Blumentopf
HipHop-Künstler können also weiter samplen – aber wichtig zu wissen: das Urteil des Bundsverfassungsgerichts im Fall Pelham vs. Kraftwerk regelt explizit nur kurze Samples, die etwas Neues schaffen und hat keinen direkten Einfluss auf jeden zukünftigen Sampling-Zoff. Sollte es wieder zu einem Streit kommen, muss dieser wieder als Einzelfall geregelt werden. Aber immerhin: Sampling wird jetzt als künstlerische Betätigung angesehen und hat nichts mehr mit Diebstahl zu tun. Am einfachsten für alle Beteiligten wäre allerdings, der Produzent fragt einfach VORHER beim Künstler nach, von dem er etwas samplen möchte.