Digitale Spannerei In Großbritannien ist Upskirting jetzt ein Sexualdelikt
Wer in Großbritannien Frauen heimlich unter den Rock fotografiert muss jetzt mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Das ist ein Fortschritt. In Deutschland ist die Rechtslage zu Upskirting leider immer noch nicht ganz klar.
Über 18 Monate – so lange kämpfte die 27-jährige Britin Gina Martin für ein Upskirting-Verbot in ihrer Heimat. Im Juli 2017 wurde Gina selbst Opfer, Männer fotografierten ihr bei einem Konzert in London heimlich unter den Rock. Sie schnappte sich das Handy und ging damit zur Polizei. Die Männer wurden gezwungen das Foto zu löschen. Rechtliche Konsequenzen? Fehlanzeige! Upskirting war damals in Großbritannien nicht strafbar. Die Ermittlungen wurden eingestellt.
We fought the law and... WE WON
Gina ließ sich das nicht gefallen. Sie startete eine Kampagne und sammelte in einer Petition über 110.000 Unterschriften für ein Upskirting-Verbot. Im Juni 2018 drohte die Kampagne noch zu scheitern: Der konservative Abgeordnete Christopher Chope stimmte als Einziger gegen den Gesetzesvorschlag und stoppte den ganzen Prozess. Die Regierung unter Premierministerin Theresa May nahm sich in einer parteiübergreifenden Initiative jedoch der Sache an. Mit Erfolg: Upskirting gilt in Großbritannien nun als Sexualdelikt und wird mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft.
In Korea müssen Handykameras deutlich klicken
Doch nicht nur in Europa ist Upskirting ein Problem. In einigen asiatischen Länder wie Japan, China oder Korea ist digitale Spannerei trauriger Alltag. Die koreanische Polizei berichtet sogar von Minikameras in Armbanduhren und Kugelschreibern, die zufällig runterfallen. Alles, um Frauen in der U-Bahn, im Fahrstuhl oder am Tisch im Restaurant unter den Rock zu filmen.
In Korea ist die digitale Spannerei sogar so weit verbreitet, dass dort verkaufte Handys laut Gesetz beim Fotografieren ein deutliches Klickgeräusch machen müssen, das sich nicht abstellen lässt. In der Hoffnung, dass der Klick Betroffene auf einen Upskirtingversuch aufmerksam macht.
...und in Deutschland?
Im deutschen Strafgesetzbuch ist Upskirting und andere Formen des digitalen Spannens nicht explizit als Straftat definiert. Zwar gibt es einige Paragraphen, die bei Upskirting-Klagen greifen könnten - aber auch hier ist die Rechtslage nicht eindeutig.
Ein Beispiel ist Paragraph §201a – die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraumes. Danach wird ein Spanner bestraft, wenn er heimliche Aufnahmen in einer Wohnung oder intimen Räumen wie einer Toilette macht. Das gilt allerdings nicht für Fotos in der Öffentlichkeit, also zum Beispiel im Biergarten oder am Strand – wie es beim Upskirting meistens passiert. Strafbar wäre es außerdem, Upskirting-Fotos weiterzuschicken und ins Netz zu stellen. Nicht strafbar dagegen, wenn die Fotos "nur" auf dem eigenen Smartphone bleiben. Experten sprechen hier auch von einer Gesetzeslücke im deutschen Rechtssystem.
Sendung: Filter, 18.01.2019 - ab 15.00 Uhr