Homegrowing und die Justiz Je größer die Pflanze, desto höher die Strafe
Bio aus der Bong - anstatt sich gestrecktes Import-Cannabis zu kaufen, züchten es deutsche Konsumenten zunehmend zu Hause. Doch so harmlos das Bild vom hanfseligen Cannabis-Gärtner wirkt – so wenig Spaß versteht die Justiz.
Die Cannabis-Revolution hat begonnen – und zwar ausgerechnet in USA. Im eher konservativen Bundesstaat Colorado ist der Anbau und Verkauf von Gras für Bürger über 21 Jahren seit Beginn des Jahres 2014 staatlich erlaubt – ganz ohne medizinisches Rezept. Seither ist Denver so etwas wie die Welthauptstadt des regulierten Marihuana-Handels.
Grüner Daumen durch grünes Gras
Davon können Gras-Aficionados in Deutschland nur träumen. Gras muss hier nach wie vor illegal beschafft werden. Doch Gourmets unter den Konsumenten beklagen sich immer öfter über mangelnde Qualität: Mit Zuckerwasser, Glassplitter und Haarspray versetztes Gras unbekannter Herkunft ist nun mal nicht besonders attraktiv. Auch deswegen werden Homegrowing und Indoorplantagen in Deutschland immer beliebter. Eine sehr große Menge an Cannabis in Deutschland wird hierzulande produziert und regional verkauft. Ähnlich wie bei Lebensmitteln hat sich auch beim Cannabis-Konsumenten ein Bio-Bewusstsein entwickelt. Nicht nur Gemüse oder Käse soll bestenfalls vom Biomarkt oder Hofladen stammen, sondern auch das Gras für den Joint. Und das wächst immer häufiger in den Kellern und Wohnzimmern von Studenten, Akademikern und Geschäftsleuten. 2013 hat die Polizei 782 Plantagen ausgehoben.
Hanfzucht-Equipment gleich um die Ecke
Erstaunlich ist, wie leicht es Hobbygärtnern dabei gemacht wird. Wer Gras anbauen will, braucht Know-How und professionelles Equipment: von der geeigneten Anbaufläche über Leuchtstoffröhren, Natriumlampen bis zu Aktivkohlefiltern und Zeitschaltuhren. All das gibt es im Handel, und zwar legal. In Deutschland finden sich perfekt ausgestattete Läden dafür, zum Beispiel den Head- und Growshop "Udopea" in Bremen, mit Filialen in Hamburg, Berlin und Stuttgart. Dort gibt es neben designten Bongs und Bröselschalen auch alles für den Anbau der illegalen Droge. Probleme mit der Polizei hat Ladenbesitzer Hubey dabei selten: "Eine Razzia wird vom Richter nur genehmigt, wenn gegen die Betreiber etwas vorliegt." sagt er. Als vor der Stuttgarter Filiale zwei Polizisten die Kunden filzten, fotografierte der Betreiber die Beamten und bat um ihre Dienstnummer, wie Hubey erzählt. "Die Beamten sind abgezogen und nie wieder erschienen."
Growing-Ausrüstung auch legal nutzbar
Was rechtlich erlaubt ist und was nicht, das weiß die Münchner Strafrechtsexpertin und Rechtsanwältin Claudia Wüllrich. Sie sagt: "Die von solchen Läden angebotenen Anbauutensilien sind grundsätzlich auch für einen legalen Anbau nutzbar. Damit kann nicht von vornherein von einer strafbaren Handlung durch die Betreiber dieser Läden ausgegangen werden. Eine "klare Intention" kann nicht pauschal angenommen respektive unterstellt werden, sondern wäre dem Betreiber eines Geschäfts anhand von konkreten Umständen nachzuweisen." Wer also Lampen und Dünger beim Grow-Shop kauft, tut erstmal nichts illegales. Auch nicht derjenige, der das Zeug verkauft.
Das Strafmaß wächst mit der Pflanze
Komplizierter wird die Rechtslage beim Handel mit Hanfsamen. Die enthalten kein THC, also den verbotenen Stoff, der unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Wer Samen kauft, bewegt sich in einer juristischen Grauzone, denn ihre Beschaffung ist nur strafbar, wenn damit Cannabis angebaut wird, erklärt Anwältin Claudia Wüllrich: "Der Anbau beginnt dann, wenn der Samen in die Erde gegeben wird, so daß aus ihm eine Pflanze wachsen kann. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe".
So romantisch und harmlos die Vorstellung vom Cannabis-anbauenden Hobbygärtner klingt, so wenig Spaß versteht dabei die deutsche Justiz. Strafbar ist der Anbau von Gras mit der Intention zu Mariuhana-Konsum in jedem Fall. Wie hoch die Strafe ist, hängt von Faktoren wie Menge und THC-Gehalt der Pflanzen ab. "Auch die Professionalität des Anbaus spielt eine gewichtige Rolle", sagt Anwältin Claudia Wüllrich.
Strafe abhängig vom Bundesland
Wer weniger als drei Pflanzen angebaut hat und keine professionelle Aufzuchtanlage daheim hat, kann damit rechnen, dass das Verfahren wegen "geringer Schuld" eingestellt wird. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht. Je nach Bundesland und Region wird der entsprechende Paragraph sehr unterschiedlich ausgelegt. 1994 hat das Oberbayerische Landesgericht entschieden, dass man auch mit zwei beschlagnahmten Pflanzen verklagt werden kann. In Hamburg wurde ein Beschuldigter mit 14 Cannabispflanzen frei gesprochen.
Andere Beispiele: In Düsseldorf gab es ein halbes Jahr auf Bewährung bei fünf Cannabispflanzen mit 3,50m Höhe und elf Gramm THC. In Dresden gab es ein Jahr auf Bewährung für sechs Pflanzen und 88 Gramm THC.
Neidvoll blicken Cannabis-Konsumenten also weiterhin Richtung Denver. Obwohl die Gesetzmäßigkeiten der Marktwirtschaft dort über Nacht eingetreten sind: Bereits am ersten Handelstag verdreifachte sich der Preis für vier Gramm Marihuana von 25 auf 70 Dollar. Der Staat Colorado lässt sich eine saftige Besteuerung für den Stoff nicht nehmen.
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woewe, Freitag, 17.Oktober 2014, 14:01 Uhr
4. Hetzartikel in den Regionalnachrichten
Während dieser Artikel auf mich objektiv und seriös wirkt, ist gerade ein übler Artikel in den Regionalnachrichten des BR aufgetaucht, "Trend zu Indoor-Anlagen in Niederbayern - Immer wieder entdeckt die niederbayerische Polizei illegale Plantagen mit Cannabis. der auch noch Anleitung zur Denunzierung enthält:
.... Für die Polizei ist es schwieriger, diese Plantagen ausfindig zu machen. Umso wichtiger, so Polizist Wallmaier, seien Tipps der Bürger - Nachbarn oder Vermieter, denen zum Beispiel ein intensiver Geruch auffällt." Und ein typischer Effekt der Illegalisierung: "THC-Gehalt der hochgezüchteten Pflanzen ist mehr als doppelt so hoch wie bei Freiland-Cannabis."
"Allerdings räumt Suchtberaterin Uschi Vogginger ein: In der Gesamtschau der Suchtproblematik spiele Cannabis eine eher untergeordnete Rolle. Droge Nummer eins ist mit Abstand der Alkohol." So. Und deswegen sollen Cannabis-Gärtner durch ihre Mitbürger verpfiffen werden? Passiert das bei Alkohol auch?
chund, Mittwoch, 23.Juli 2014, 15:35 Uhr
3. chunde
"Der Anbau beginnt dann, wenn der Samen in die Erde gegeben wird, so daß aus ihm eine Pflanze wachsen kann."
Also mit einem Hydroponischen System trifft dies nicht zu? Wie lautet der entsprechende § dazu?
Benicio, Donnerstag, 08.Mai 2014, 20:53 Uhr
2. Verantwortungsvoller Umgang
Es gibt Menschen die Cannabis konsumieren. Das ist unabhängig von der Gesetzeslage. Die Frage für mich ist, wie möchte unsere Gesellschaft mit diesen Menschen umgehen. Sind dies Straftäter die ins Gefängnis gehören, weil eine bestimmte Substanz konsumieren? Oder sind es Menschen die gesundheitliche Hilfe benötigen? Oder sind es Menschen wie du und ich?
Antwort von Susi Maier, Sonntag, 27.Juli, 14:21 Uhr
Hallo, natürlich sind das Menschen wie Du und ich. Mein Gott, diese Doppelmoral ist einfach fürchterlich. In Bayern können sich die Leute im Bierzelt ins Koma saufen,auch die Jugendlichen, ( schaut Euch mal auf einem Trachtenfest im Bierzelt abends um) das ist dann noch Tradition, aber wenn jemand mit einem Joint erwischt wird, ist er kriminell. Einfach nur lächerlich. Es geschieht Bayern ganz recht, dass wir die meisten Drogentoten haben, Hasch wird verteufelt und verdammt, dabei haben die Grenzgebiete zu Tschechien ein Riesenproblem mit dem Handel von Cristal Meth. Was da rüberkommt, das ist echt übel.Da war unser WE-Joint in Schwabing 1968 das weitaus kleinere Übel.
Antwort von Luffy, Montag, 13.Oktober, 03:18 Uhr
Jaaa endlich ma jemand der das genauso sieht wie ich. Wehe man raucht einen Joint!!! Das gibt es stress....Aber ich darf mich heute Abend in den Koma Saufen und dann am nächsten morgen mich in meine auto setzen und losfahren solange ich unter 0,6promill habe. Das ist doch ein schlechter scherz.
Außerdem ist es doch wirklich banal wenn hem 2 Pflanzen bei sich zuhause anbaut das ist ja wohl 1000x besser als wie wenn ich zu irgend so nem Hansel fahren muss und der mich dann evtl noch verarscht. dann muss ich mit dem zeit quer durch die Stadt.
Ich finde 2Pflanzen für den eigen konsum ist absolut ok. Solange es in meiner Wohnung bleibt.Aber wie du so schön gesagt hast es ist einfach nur Lächerlich!!!! 14jährige saufen sich halb tot....aber who cares. Das ist soooooooo Lächerlich allein das die Bayern so rumheulen wegen 1-2 Gramm und in Berlin sind bis zu 15gramm Eigenbedarf.
Ich sag nur.....Die legerein die gerade wegen 0.01gramm verknackt wurde und sie muss nun Rund 800euro strafe zahlen. GEHTS NOCH???
Hoffe da wird sich bald was ändern....ES MUSS SICH WAS ÄNDERN!!!!
bushdoctor, Samstag, 03.Mai 2014, 16:30 Uhr
1. Informativ
Guter und informativer Artikel, fern aller moralisierenden Dämonisierung!
SO macht "Legalisierung" Spaß!
Weiter so!