Schwangerschaftsabbrüche "Eine fachgerechte Aufklärung muss möglich sein."
Zwei Frauenärztinnen aus Kassel stehen jetzt vor Gericht, denn sie informieren auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche. Öffentliche Information über Abtreibungen gilt in Deutschland aber als Werbung und ist strafbar.
Öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche gelten in Deutschland als Werbung und sind nach Paragraf 219a strafbar. Das Werbeverbot greift auch dann, wenn Ärzte auf ihrer Homepage nur darauf hinweisen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Erst letztes Jahr wurde die Gießener Frauenärztin Kristina Hänel dafür zu 6.000 Euro trafe verurteilt - sie informierte auf ihrer Praxisseite über Kosten und Prozedur. Abtreibungsgegner, sogenannte Lebensschützer, hatten darin Werbung gesehen, Klage eingereicht und gewonnen.
"Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird als sei es eine normale Sache."
Vorsitzende Richterin beim Prozessurteil
Kristina Hänel hat Berufung eingelegt - der Prozess geht im September in die zweite Runde.
"Schwangerschaftsabbruch ist einer der häufigsten Eingriffe überhaupt, das ist vielen Menschen gar nicht klar. Eine medizinisch fachgerechte Aufklärung, das muss doch möglich sein."
Dr. Kristina Hänel
Heute stehen wieder zwei Frauenärztinnen vor Gericht. Die Kasseler Ärztinnen informieren auf ihrer Internetseite ebenfalls über die Leistungen in ihrer Praxis - darunter auch Schwangerschaftsabbrüche. Auch sie wurden jetzt von Abtreibungsgegnern angezeigt.
Dass viele Menschen den Paragraf 219a anzweifeln und sich eine Änderung wünschen, zeigen die Demonstrationen und Solidaraktionen der vergangenen Tage in Kassel. Auch im Fall der Frauenärztin Kristina Hänel hatten letztes Jahr innerhalb von vier Wochen 131.000 Menschen eine Petition gegen den Paragrafen 219a unterschrieben.
Wie ist die Lage in Deutschland?
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche laut Artikel § 218 des Strafgesetzbuches immer noch rechtswidrig, bleiben jedoch straffrei . Dort steht:
Artikel § 218
Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Zusatzartikel § 218 a macht den Abbruch allerdings straffrei, wenn:
§ 218 a
- die Schwangere den Abbruch will und eine Bescheinigung darüber hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen.
- seit der letzten Periode nicht mehr als 14 Wochen vergangen sind.
- der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird.
Was also tun, wenn man eine Schwangerschaft abbrechen möchte?
Wenn man darüber nachdenkt, eine Schwangerschaft abzubrechen, sollte man also folgendes tun:
Man meldet sich zunächst bei pro familia oder dem Gesundheitsamt für ein Beratungsgespräch an. Nach drei Tagen Bedenkzeit kann man dann mit der Beratungsbescheinigung zu einem Arzt gehen, der Abbrüche durchführt. Bei einer Vergewaltigung muss man sich nicht beraten lassen und kann direkt zu einem Arzt gehen. Wenn man minderjährig ist, gilt dasselbe - Erziehungsberechtigte haben kein Mitbestimmungsrecht.
Der zuständige Arzt klärt im nächsten Schritt über die verschiedenen Möglichkeiten auf, eine Schwangerschaft abzubrechen. Das geht per Ausschabung, per Absaugung oder mit Medikamenten. Einige Ärzte nehmen kombinierte Eingriffe vor, bei denen man zunächst eine Tablette bekommt, die den Abbruch einleitet - einige Tage später wird dann die Gebärmutter unter Vollnarkose ausgesaugt. Das kann ambulant erfolgen, man muss also danach nicht im Krankenhaus bleiben. Voraussetzung ist allerdings, dass man nach dem Eingriff abgeholt wird.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Eingriff nur in Ausnahmefällen. Wer unter 1.140 Euro netto zur Verfügung hat, kann Unterstützung beantragen. Aber Vorsicht! Das muss auf jeden Fall vor dem Eingriff passieren und bewilligt sein. Eine Kostenrückerstattung nach dem Schwangerschaftsabbruch gibt es keine.
Gehsteigberater, Lebenshelfer und die Gewissensklausel
Auch wenn in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche möglich sind, sind Informationen nicht leicht zu bekommen:
"Es gibt kein flächendeckendes Netz an Ärzten, die Abtreibungen vornehmen wollen und es werden immer weniger."
Eva Zattler von der pro familia in München.
Das läge auch daran, dass Ärzte und betroffene Frauen vor ihren Praxen von sogenannten "Lebenshelfern" oder "Gehsteigberatern" beschimpft würden und viele Städte nicht konsequent genug Platzverweise erteilen. Die Lebensrechtsbewegung will ungeborenes Leben schützen und argumentiert mit dem Recht auf Leben für jeden - damit sprechen sie sich auch gegen Sterbehilfe oder Pränataldiagnostik aus.
Die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist weiterhin groß. Nicht umsonst hält der Artikel § 219 des Strafgesetzbuches Beratungsstellen dazu an, "die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen".
Die "Gewissensklausel" ermöglicht übrigens jedem zugelassenen Arzt einen Schwangerschaftsabbruch - solange keine medizinische Notwendigkeit besteht - aus Gewissensgründen abzulehnen.
Wer das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche beschneidet, beschneidet Frauenrechte
Auch wenn man in den meisten europäischen Ländern Schwangerschaftsabbrüche vornehmen kann, bestimmt die Politik oft über den Körper der Frau:
Donald Trump führte die Global Gag Rule wieder ein, die seit Ronald Reagan immer wieder ab- und eingesetzt wurde. Die Regel sagt, dass allen NGOs, die Informationen bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen anbieten oder sich befürwortend dazu äußern, die finanzielle Unterstützung gestrichen wird.
In Polen gingen 2017 Frauen auf die Straße, denn die Regierung erwägt, die Rezeptpflicht für die Pille danach wieder einzuführen. Das käme einem Verbot der Pille danach gleich, denn die Wartezeit bei polnischen Frauenärzten ist extrem lang und viele Apotheken verkaufen das Verhütungsmittel erst gar nicht.
"Es gibt Grenzen der Gleichberechtigung, wenn es um Schwangerschaft geht. Die Entscheidung, ein Kind zu bekommen oder eine Schwangerschaft abzubrechen, kann nur die Frau treffen."
Eva Zattler, pro familia Beraterin
Sendung: Filter vom 30.08.2018 - ab 15 Uhr