Naturschutz Was ihr über das Volksbegehren "Rettet die Bienen" wissen solltet
In Bayern kann man sich ab dem 31. Januar für das Volksbegehren "Rettet die Bienen" eintragen. Da geht es aber gar nicht nur um Bienen. Was sind die Forderungen der Initiatoren? Und überhaupt, was war gleich noch mal ein Volksbegehren?
1. Es geht nicht um die Honigbiene
"Es geht um die gesamte biologische Vielfalt in Bayern", sagt Norbert Schäffer, der Vorsitzende des Landesbunds für Vogelschutz. Der LBV hat das Volksbegehren zusammen mit der ödp und den Grünen ins Leben gerufen. Der Grund: In Bayern und ganz Deutschland nimmt das Artensterben weiter zu.
Allein in den letzten 20 Jahren sind von über 200 heimischen Vogelarten 17 ausgestorben. Noch vor 15 Jahren gab es in Bayern knapp doppelt so viele Schmetterlinge und heute flattert ein Viertel weniger Libellen durch den Freistaat. Den Initiatoren liegen deswegen alle am Herzen: Vögel, Insekten und Pflanzen.
Warum das Volksbegehren dann unter dem Namen "Rettet die Bienen" läuft? Ganz einfach: Weil die ganze Welt Honigbienen liebt und sie damit der perfekte Werbeträger sind. Seien wir mal ehrlich, eine Biene macht sich auf einem Werbeplakat auch besser als eine (tatsächlich gefährdete) Küchenschabe. Oder würdet ihr für "Rettet die Kakerlake!" unterschreiben? Eben.
Allerdings sind Honigbienen nicht gefährdet. Weltweit gibt es sogar viel mehr Honigbienen als vor 20 oder 80 Jahren. Wirklich vom Aussterben bedroht sind 300 von über 500 Wildbienenarten in Deutschland.
2. Bayern drohen auch ohne Volksbegehren keine chinesischen Zustände
Insekten sind eklig. Viele krabbeln und nerven, manche piksen und stechen sogar. Insekten sind aber auch unverzichtbar. Schließlich bestäuben sie unsere Blüten und Bäume. Nur so kommen wir an Gemüse, Nüsse und Obst.
Vor allem durch die vielen Pestizide und Düngemittel, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, gibt es immer weniger bestäubende Insekten. Die Folge: Ernten fallen kleiner aus oder können sogar ganz ausbleiben. In China ist die Pestizidbelastung mittlerweile so hoch, dass es zum Teil gar keine bestäubenden Insekten mehr gibt. Damit dort weiterhin Äpfel wachsen, müssen Menschen die Bäume per Hand bestäuben.
"So weit sind wir in Bayern selbstverständlich noch nicht", sagt Schäffer. "Aber wir verlieren jeden Tag und jedes Jahr ein Stück Natur und damit auch ein Stück unserer bayerischen Heimat."
3. Das passiert, wenn das Volksbegehren erfolgreich ist
Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, geht es dem bayerischen Naturschutzgesetz an den Kragen. Ziel der Initiative ist es, den Gesetzestext zu ergänzen und zu verschärfen.
Im Grunde haben die ödp, die Grünen und der LBV drei Kernforderungen: Erstens sollen durch sogenannte verpflichtende Gewässerrandstreifen zwischen Feldern weniger Pestizide und Düngemittel in Seen und Flüsse gespült werden. Zweitens sollen Rückzugsräume wie Biotopverbünde das Überleben verschiedener Tier- und Pflanzenarten sichern. Drittens wollen die Initiatoren des Volksbegehrens die Ökolandwirtschaft weiter ausbauen: erst auf 20 Prozent, später dann auf 30 Prozent. Auf der Website des Volksbegehrens findet man den genauen Gesetzestext zum Nachlesen.
4. Nicht jeder findet das Volksbegehren gut
Klingt bisher ja alles sehr vernünftig. Trotzdem gibt es auch Gegner des Volksbegehrens. Sollte "Rettet die Bienen" erfolgreich sein, werden vor allem in der Landwirtschaft neue verpflichtende Regelungen eingeführt.
Kritiker wie der Bayerische Jagdverband fürchten, dass die den Landwirten schaden könnten. Der BJV findet die Idee, die hinter dem Gesetzesentwurf steckt, zwar generell gut und richtig, an der Umsetzung hapert es laut Vizepräsident Thomas Schreder aber: "Wir vertreten die Ansicht der Freiwilligkeit. Das heißt, wir wollen dem Grundeigentümer und dem Landwirt nicht befehlen, was er zu tun hat", sagt er. Beim BJV will man die Landwirte lieber von den Neuerungen überzeugen, bevor man sie ihnen aufdrückt.
Freiwilligkeit: Ein schönes Prinzip, nur hat das schon in den letzten 30 Jahren nicht funktioniert – sagt zumindest der LBV und hat deswegen das Volksbegehren ins Leben gerufen.
5. Volksbegehren können etwas verändern
Volksbegehren klingt erstmal ziemlich unsexy und vor allem mega bürokratisch. Aber durch Volksentscheide kann unsere Gesellschaft tatsächlich ganz schön umgekrempelt werden. Beispiele dafür sind das Volksbegehren zum Rauchverbot 2009 oder das zur Abschaffung der Studiengebühren im Jahr 2013.
Das Coole: Durch ein Volksbegehren können in Bayern alle stimmberechtigten Bürger direkten Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen. Ein Volksbegehren besteht immer aus drei Stufen. Im ersten Schritt müssen die Initiatoren einen Antrag auf Zulassung mit 25.000 Unterschriften beim Bayerischen Innenministerium einreichen. Wenn das Ministerium diesen Antrag genehmigt, geht das Verfahren in die zweite Stufe. Dann müssen sich 10 Prozent der Stimmberechtigten in Bayern für das Volksbegehren eintragen, das entspricht derzeit etwa einer Millionen Unterschriften. Ist auch diese Hürde genommen, kommt es zur dritten und letzten Stufe im Verfahren: dem Volksentscheid. Wenn der Landtag das Volksbegehren ablehnt oder nur verändert annimmt, stimmen anschließend die Bürger – also wir – direkt über das Begehren ab – und können es so doch noch auf den Weg bringen.
Sendung: Filter am 31.01.2019, ab 15 Uhr