Ausbildungsförderung Als Azubi das Gehalt aufstocken – so geht’s!
Für viele bedeutet die Berufsausbildung das erste eigene Geld. Blöd nur, dass es oft nicht mehr als einige hundert Euro gibt. Wir klären auf, welche Förderungsmöglichkeiten für welche Azubis es gibt.
Von: Robin Köhler
Stand: 20.02.2019
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470 Euro – so viel bekommt ein Bäckerazubi jeden Monat im ersten Lehrjahr. In vielen Städten reicht das nicht mal für eine eigene Wohnung. Und während sich die Studierenden grad auf die geplante BAföG-Erhöhung freuen, bleibt die Frage: Was machen eigentlich die fast 240.000 Lehrlinge in Bayern, wenn das Gehalt nicht reicht? Auch hier gibt es Förderungsmöglichkeiten, aber welche für wen in Frage kommen, hängt von der Art der Ausbildung ab.
Eine betriebliche Ausbildung
Bäcker*in, Metzger*in oder ein Handwerksberuf– die meisten Azubis machen immer noch eine betriebliche, sogenannte duale Ausbildung. Heißt: Den praktischen Teil lernen sie in einem Betrieb, die Theorie in der Berufsschule. Diese Azubis können versuchen die Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, kurz BAB. Zuständig dafür ist die Arbeitsagentur.
"Wichtig ist uns, dass der Bedarf der Auszubildenden gedeckt ist. Sie sollen nicht draufzahlen, wenn sie eine Ausbildung machen."
Mathias Ringler, Arbeitsagentur Nürnberg.
Wie hoch dieser Bedarf ist, wird individuell errechnet und hängt zum Beispiel auch von Miete und Reisekosten ab. Erstmal müssen die Azubis aber drei Voraussetzungen erfüllen:
1. Es muss sich um die Erstausbildung handeln.
2. Es sollte um einen anerkannten Ausbildungsberuf gehen.
3. Man darf nicht mehr bei seinen Eltern wohnen.
Wenn das alles der Fall ist, kommt die wichtigste Frage: Brauchen die Lehrlinge das extra Geld überhaupt? "Dafür schauen wir natürlich, wie die zu erwartende Ausbildungsvergütung aussieht und ob es sonstige Einkünfte gibt. Die werden dem Bedarf gegenübergestellt", sagt Ringler. Wer ausrechnen will, ob und wie viel BAB-Kohle es gibt, kann dafür den Rechner der Arbeitsagentur anschmeißen. Cool ist in jedem Fall, dass man das Geld komplett behalten kann und es nicht zurückzahlen muss.
Eine schulische Ausbildung
Wer nicht in einem Betrieb ist, sondern vor allem an einer Berufsschule, macht eine schulische Ausbildung. Typische Beispiele: Physiotherapeut*in, Erzieher*in oder Krankenpfleger*in. Hier gibt es kein BAB, sondern das sogenannte Schüler-BAföG. Das bringt oft weniger Geld als bei Studierenden, aber im Gegensatz zu denen müssen Auszubildende nichts zurückzahlen. Und auch das Schüler-BAföG soll mit der geplanten Erhöhung der Sätze dieses Jahr steigen.
Wichtigste Voraussetzung für das Schüler-BAföG: Die Schule, an der man die Ausbildung macht, muss förderfähig sein - was bei öffentlichen Schulen in der Regel aber kein Problem ist. "Private Schulen müssen ein Genehmigungsverfahren durchlaufen, da lohnt es sich, beim jeweiligen Amt nachzufragen", sagt Martin Jäger, der bei der Stadt München für das Schüler-BAföG zuständig ist.
Neben der Schule kommt es aber auch auf den eigenen Lebenslauf an. Wer zum Beispiel schon eine oder mehrere förderfähige Schulen absolviert hat, kann seinen Anspruch schon ausgeschöpft haben – egal, ob man das BAföG bekommen hat oder nicht!
"Auch das Alter spielt eine Rolle, es gibt eine Altersgrenze von 30 Jahren. Und letztlich hängt es immer stark vom Einkommen der Eltern ab."
Martin Jäger, bei der Stadt München zuständig für das Schüler-BAföG
Es lohnt sich aber in jedem Fall mal nachzurechnen: Wer nicht mehr zuhause wohnt, kann nach der geplanten Erhöhung bis zu 675 Euro im Monat bekommen.
Ein duales Studium
Jeder, der dual studiert, ist auch noch irgendwie Azubi. Aber nicht, wenn es um Förderung geht! Wer an einer Uni eingeschrieben ist, kann nur Studierenden-BAföG beantragen. Dementsprechend gelten die gleichen Kriterien wie für andere Studis, die Abwicklung läuft auch beim dualen Studium über das Studentenwerk.
Aber: Für dual Studierende lohnt sich ein Antrag meistens nicht. "Das Problem ist, dass bei dualen Studiengängen eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, die mit geringen Abzügen voll angerechnet wird", sagt Oliver Leitner vom Studentenwerk München. Soll heißen: Das eigene Gehalt ist oft so hoch, dass man keinen Anspruch auf Förderung mehr hat.
Alles probiert und immer noch zu wenig Geld
Was tun, wenn es keine Förderung gibt oder das Geld trotz Förderung nicht reicht? Bis zu 450 Euro pro Monat kann jeder im Normalfall dazuverdienen, selbst bei Förderungen wie dem BAB oder BAföG. Allerdings werden die Wenigsten Zeit, Energie und Bock haben, neben der Ausbildung nochmal extra Schichtenzu schieben.
Es gibt noch die Möglichkeit, einen Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt zu beantragen. Aber auch dafür muss die entsprechende Berufsschule förderfähig sein und die Azubis müssen alles plus Zinsen zurückzahlen.
Außerdem können Lehrlinge mit knapper Kasse noch auf das sogenannte Wohngeld hoffen. Für diese staatliche Sozialhilfe sind die Kommunen zuständig. Es muss nicht zurückgezahlt werden und soll Betroffenen helfen, wenn das Geld für die Miete nicht reicht.
Bis zum 25. Lebensjahr gibt es außerdem bis zu 225 Euro Kindergeld, das in Ausnahmefällen durch einen Antrag auch auf das eigene Konto überwiesen werden kann.
Für alle, die ins Ausland wollen: Mit Erasmus+ oder Stipendien von Stiftungen und Unternehmen gibt es spezielle Förderungsmöglichkeiten, mit denen Azubis einen Auslandsaufenthalt während ihrer Ausbildung realisieren können.
Es geht also schon was. Man muss sich allerdings selbst drum kümmern. Generell lohnt es sich, bei der Arbeitsagentur, dem Studentenwerk oder der jeweiligen Stadt nachzufragen. Diese Stellen wissen meistens mehr und können entweder direkt helfen oder einem sagen, wo es die passende Hilfe gibt. Außerdem werden Einzelfälle oft sehr individuell behandelt und bei allen Regeln und Vorschriften - es gibt auch immer wieder Ausnahmen.
Sendung: Filter am 20.02.2019 - ab 15 Uhr