Rassismus So zeigt sich Rassismus bei der Jobsuche
Eine Absage auf eine Bewerbung kann ganz schön wehtun. Noch schlimmer, wenn die Absage nicht an fehlender Berufserfahrung liegt – sondern an der eigenen Hautfarbe oder einem Kopftuch. Das passiert leider immer noch viel zu oft.
Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse – und wenn das überzeugt – die Einladung zum Vorstellungsgespräch. Wer sich schon mal beworben hat, kennt diesen Ablauf bestens. Natürlich hoffen wir alle, mit unseren Fähigkeiten zu überzeugen und sympathisch zu wirken. Leider passiert es immer noch viel zu oft, dass stattdessen Hautfarbe, Religion oder Name entscheidend sind.
Nur ein Beispiel: In den letzten Wochen bekam ein Tweet von dem 28-jährigen Politiker Jeno Krishnan viel Aufmerksamkeit, in dem er von einer Jobabsage eines bekannten Münchener Unternehmens berichtete. Die bekam er per Mail – mit im Anhang: der interne Mailverkehr des Unternehmens, in dem er als "zu dunkel" bezeichnet wurde.
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Jeno ist mit seinen Erfahrungen nicht alleine. People of Color, Muslimas mit und ohne Kopftuch oder Menschen mit "ausländisch klingenden" Namen berichten davon, bei der Jobsuche benachteiligt zu werden. Nach einer Studie des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) bekommen beispielsweise Bewerber*innen mit einem äthiopischen Migrationshintergrund 17 Prozent weniger positive Rückmeldungen auf ihre Bewerbung als Bewerber*innen ohne Migrationshintergrund – bei gleicher Qualifikation.
Der Rassismus kann dabei verschiedene Formen annehmen: Da werden in der Stellenausschreibung "nur deutsche Muttersprachler" gesucht, im Bewerbungsgespräch gefragt, "wo man denn so toll Deutsch gelernt hat" oder als Einstellungskriterium Kopftücher, Afros oder Cornrows verboten.
Nicht ohne mein Kopftuch
Nach Untersuchungen des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) muss eine Frau mit Kopftuch im Durchschnitt vier Mal so viele Bewerbungen schreiben wie eine Frau ohne Kopftuch, bevor sie eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhält. Also so eine junge Frau wie Mahjouba Yasmine. Die 26-jährige arbeitet als Integrationskoordinatorin bei der Stadt Euskirchen. Früher wollte sie Lehramt studieren, dann las sie in der Presse auf einmal überall von Gerichtsurteilen: Frauen mit Kopftuch dürfen nicht unterrichten. Mahjouba orientierte sich um, studierte Gesellschaftswissenschaften und wollte in die Verwaltung. Aber die Diskriminierung hörte auch hier nicht auf:
"Ich habe während meines Studiums ein Praktikum gemacht, und der Chef war ganz begeistert von meiner Arbeit. Als es dann zum Ende meines Praktikums kam, wurde mir unter vier Augen gesagt, dass man mir gerne einen Job anbieten würde, wenn ich mein Kopftuch ablege. Mit der Begründung, das sei nicht mehr zeitgemäß, man müsste sich ja auch so gut wie möglich anpassen. Das war wie ein Schlag ins Gesicht." – Mahjouba, Integrationskoordinatorin
Diskriminierung ist illegal
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" verhindern und beseitigen. Wer bei der Jobsuche diskriminiert wird, kann sich mit der Gesetzesgrundlage des AGG also rechtlich dagegen wehren. Heißt: Die Firma verklagen, um den Job trotzdem zu bekommen.
Viele Betroffene schrecken davor aber zurück. Denn mal ehrlich: Wer will sich in eine Firma einklagen, die eine rassistische Unternehmenskultur hat? Und obwohl man laut AGG auch einen Schadenersatzanspruch hat: Viele Betroffene glauben nicht, dass ihre Erfahrungen "schlimm genug" sind, auch weil sie – traurig, aber wahr – Alltag sind.
Denn auch das ist ein Problem: Betroffenen werden ihre Erfahrungen regelmäßig abgesprochen oder die rassistischen Handlungen klein geredet. Unter dem Tweet von Jeno waren zwar viele unterstützende Kommentare zu lesen, aber eben auch mindestens genauso viele, die ihm unterstellen, er würde für die Aufmerksamkeit seiner Twitter-Follower*innen lügen. Ein Zeichen dafür, dass es in Teilen der Gesellschaft scheinbar immer noch eine große Abneigung gibt, strukturellen Rassismus anzuerkennen, Opfern zu glauben und ihre Erfahrungen als das zu nehmen, was sie sind: ein Spiegel der Gesellschaft, in der wir leben.
Bewerbung ohne Namen als Teil der Lösung?
Bernhard Franke von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes will diese Lebensrealität vieler diskriminierter Menschen in Deutschland ändern. Nach verschiedenen Testreihen ist er sich sicher, zumindest ein Mittel gegen Rassismus bei der Arbeitsplatzssuche gefunden zu haben: anonymisierte Bewerbungsverfahren. Dabei werden Geschlecht, Alter, Name und Foto einfach aus der Bewerbung herausgelassen – womit nur die Bewertung nach Qualifikation und Motivationsschreiben bleibt. Die Ergebnisse dieses Verfahrens zeigen, dass es die Chancen vieler Bewerber*innen deutlich erhöht, zu einem Vorstellunggespräch eingeladen zu werden.
Das anonymisierte Bewerbungsverfahren kann also ein erster Schritt sein, People of Color und andere Menschen vor Rassismus in Bewerbungsverfahren zu schützen. Aber nicht der letzte. Denn alle, die schon mal in einem Vorstellungsgespräch saßen, wissen: den Job hat man noch lange nicht. Auch zwischen Vorstellungsgespräch und der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag liegen viele Schritte, in denen Rassismus lauert.
Rassismus sichtbar machen – auch im Job
Und da gilt es, aufmerksam zu sein und sich im Zweifel zu wehren, meint Mahjouba: "Ich kann nur jedem empfehlen, der rassistisch angegangen wird, vor allem im Bewerbungsprozess: Das ist institutioneller Rassismus und muss auf jeden Fall verfolgt werden. Nur so wird das sichtbar."
Rassismus sichtbar machen – und das nicht nur als Opfer. Auch wer nicht unter Rassismus leidet, kann Betroffenen beistehen und rassistische Aussagen und Verhaltensweisen bemerken und ansprechen. Mehr Informationen und Beratungsmöglichkeiten dazu gibt es zum Beispiel bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
PULS am 17.08.2020 ab 15 Uhr