Unternehmen - Der BR

Unternehmensstruktur Datenschutz im BR

Stand: 01.01.2024

Als Anstalt des öffentlichen Rechts legt der BR besonderen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Zuschauer, Zuhörer, Nutzer der Online-Angebote, Beitragszahler und Mitarbeitende – sie alle müssen und dürfen darauf vertrauen, dass ihre Daten vor Missbrauch und unbefugter Weitergabe geschützt sind. Die Anforderungen des Gesetzes sind durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) noch einmal verschärft worden. Hier erfahren Sie mehr über die Rechtsgrundlagen und ihre Umsetzung im BR. 

Der Datenschutzbeauftragte des BR      

Die Anforderungen an das Amt des betrieblichen Datenschutzbeauftragten für den BR sind in Art. 22 BayRG und Art. 37 DS-GVO festgelegt. Danach ist der Datenschutzbeauftragte auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens zu benennen, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt.

Als Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt mit langjähriger Berufserfahrung verfügt der Datenschutzbeauftragte des BR über die erforderliche Fachkunde. Durch regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen und die Teilnahme an datenschutzrechtlichen Fachtagungen und Arbeitsgemeinschaften wird diese Fachkunde zudem ständig aktualisiert.

Nachdem der Datenschutzbeauftragte des BR bereits im November 2016 bestellt worden war, wurde er auf der Grundlage der neuen Rechtsvorschriften zum Mai 2018 vom Intendanten mit Zustimmung des Verwaltungsrates für weitere fünf Jahre berufen. Zum 1. Januar 2024 wurde die Stelle für fünf Jahre neu besetzt Dem Datenschutzbeauftragten steht zudem eine Stellvertretung zur Seite. 

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Das Aufgabengebiet des Datenschutzbeauftragten umfasst den gesamten BR, nicht dagegen dessen Beteiligungsunternehmen.

Die Kernaufgaben des Datenschutzbeauftragten sind in Art. 39 DS-GVO beschrieben. Hierzu zählen:

  • Beratung der BR-Geschäftsführung und der BR-Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach den Datenschutzvorschriften
  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie der datenschutzrechtlichen Sensibilisierung und Schulungen
  • Beratung im Zusammenhang mit Datenschutzfolgenabschätzungen
  • Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde / Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

Wie der Datenschutzbeauftragte seine Tätigkeit ausübt, liegt in seinem Ermessen. So kann er beispielsweise auch unangekündigte Prüfungen vornehmen, jederzeit von allen Mitarbeitenden Informationen anfordern und sich Zugang zu allen Datenverarbeitungsprozessen verschaffen.

Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Rate ziehen und sich mit Beschwerden an ihn wenden. 

Stellung des Datenschutzbeauftragten

Die DS-GVO richtet sich insbesondere an den für die Datenverarbeitung "Verantwortlichen" (BR) und die betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden. Der Datenschutzbeauftragte vertritt dabei nicht etwa den "Verantwortlichen"/BR und erfüllt auch nicht dessen datenschutzrechtliche Pflichten (z. B. Erteilung von Daten-Auskünften usw.). Vielmehr berät und kontrolliert der Datenschutzbeauftragte den BR, damit dieser seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann.

Kontakt

Bayerischer Rundfunk
Der Datenschutzbeauftragte
Rundfunkplatz 1
80335 München

datenschutz@br.de

Der Datenschutzbeauftragte berichtet unmittelbar der höchsten Managementebene (Art. 38 Abs. 3 Satz 3 DS-GVO).

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist er vollkommen weisungsunabhängig und darf von der BR-Geschäftsführung wegen der Erfüllung seiner Aufgaben weder abberufen noch benachteiligt werden (Art. 38 Abs. 3 Satz 1 und 2 DS-GVO). Diese EU-rechtlichen Rechtsgrundlagen ermöglichen es dem Datenschutzbeauftragten, Bedenken zu äußern und auch "unbequem" zu sein.

Rundfunkbeitrag und Datenschutz

Kontakt:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
50656 Köln

Zum Datenschutzkontaktformular

Bei Datenschutzbelangen rund um den Rundfunkbeitrag können Sie sich an die/den Datenschutzbeauftragte/n des Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutschlandradio wenden.

Weitere Informationen …

… zum Datenschutz beim Rundfunkbeitrag finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de

Datenschutzaufsicht

Als externe Datenschutzaufsichtsbehörde im Sinne von Art. 51 DS-GVO ist gemäß Art. 21 BayRG der Rundfunkdatenschutzbeauftragte bestellt. Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte ist neben dem BR auch für dessen Beteiligungsunternehmen mit Sitz in Bayern zuständig.

Wenn Sie eine Frage an die Datenschutzaufsichtsbehörde haben, wenden Sie sich bitte an

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte
Stephan Schwarze
Kantstraße 71-73
04275 Leipzig

kontakt@rundfunkdatenschutz.de

Weitere Informationen ...

... zur Datenschutzaufsicht finden Sie unter www.rundfunkdatenschutz.de