Kabel: "Nebenkostenprivileg“ endet
Viele Mieterinnen und Mieter nutzen
Kabelempfang, auch aufgrund mangelnder
Wahlfreiheit: Denn sind die Kabelgebüh-
ren in den Nebenkosten des Mietvertrags
enthalten, war es bisher nicht möglich,
den Anschluss gesondert zu kündigen.
Das sogenannte "Nebenkostenprivileg"
(der Kabelnetzbetreiber) stammt aus den
1980er Jahren und sollte den Ausbau der
Kabelnetze beschleunigen. Es endete am
30.Juni 2024: Jetzt können alle Mieter
und Mieterinnen ihren Empfangsweg frei
Ausführliche Informationen zu Alterna-
tiven/Kosten:
verbraucherzentrale.de