Hand mit weißem Gummi-Handschuh hält FFP2-Maske gegen Corona fest.
Bildrechte: BR/Johanna Schlüter

Symbolbild: Arzt hält FFP2-Maske in der Hand.

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Altöttinger Arzt wegen Maskenverweigerung zu Geldbuße verurteilt

Weil er kein Bußgeld zahlen wollte, stand ein Altöttinger Arzt vor Gericht: Das Landratsamt hatte die Zahlung verlangt, weil er mehrfach ohne Maske gearbeitet hatte. Jetzt ist er zu einer Geldbuße verurteilt worden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Weil er mehrfach bei der Arbeit keine Maske getragen hat, hat das Amtsgericht Altötting einen Arzt zu einer Geldbuße verurteilt. Außerdem habe er als Verantwortlicher in seiner Praxis nicht sichergestellt, dass das Personal der Maskenpflicht nachkommt, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Mediziner aus Altötting muss jetzt ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 16.000 Euro zahlen.

Verurteilter Arzt ist AfD-Mitglied

Laut Gerichtssprecher hatte das Landratsamt Altötting dem Arzt, der für die AfD im Stadtrat sitzt, ursprünglich zwei Bußgeldbescheide mit je zwei Verstößen geschickt. Gegen diese hatte der Mediziner Einspruch eingelegt. Im Dezember 2020 hatte er eine Patientin in einem Seniorenheim ohne Mund-Nasen-Schutz behandelt und war deshalb vom Heimleiter aus dem Gebäude verwiesen worden. Dafür stellte das Landratsamt ein Bußgeld von 250 Euro aus. Im August und Oktober 2020 sowie Februar 2021 soll der Arzt in seinen Praxisräumen keine Maske getragen und dies auch nicht vom Personal verlangt haben. Für diese drei Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz verhängte das Landratsamt nach eigenen Angaben je 5.000 Euro Bußgeld.

Verurteilter Arzt relativierte Maskenpflicht

Auf seinem persönlichen Blog relativierte der Arzt auch das Plakat an seiner Praxistüre, das Ende 2020 überregional für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Darauf stand, die Pandemie sei beendet – und: "Wenn Sie weiter eine Maske tragen, sind Sie selber schuld! Aber bitte nicht in unserer Praxis!!" Auf seinem Blog schrieb der Arzt, das Plakat habe einen "fiktiven Charakter" gehabt, weil es außerhalb der Sprechzeiten angebracht und nicht für die Öffentlichkeit oder Patienten gedacht gewesen sei.

Behandlungen ohne Maske

Im Dezember 2020 hatte der Arzt in einem Seniorenheim eine Patientin ohne Maske behandelt und war deshalb vom Heimleiter aus dem Gebäude verwiesen worden. Dafür stellte das Landratsamt 250 Euro Bußgeld aus. Im August und Oktober 2020 sowie Februar 2021 soll der Arzt in seinen Praxisräumen keine Maske getragen und dies auch nicht vom Personal verlangt haben.

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