Plakat über Bahntrasse zwischen Gemünden und Waigolshausen
Bildrechte: Ronny Sauer

Dieses Plakat sollen mutmaßliche "Querdenker" am 6. Januar 2021 über eine Bahntrasse in Unterfranken gespannt haben.

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Nach "Querdenker"-Aktion: Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Vor drei Jahren sollen mutmaßliche "Querdenker" Plakate über eine Zugstrecke in Unterfranken gespannt haben. Ein ICE musste eine Notbremsung einlegen. Jetzt ist der Fall erneut vor Gericht. Einer der Angeklagten hat dort die Vorwürfe bestritten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Dreikönigstag 2021: Ein ICE fährt auf der Strecke der Werntalbahn zwischen Waigolshausen im Landkreis Schweinfurt und Gemünden im Landkreis Main-Spessart. Plötzlich leitet der Zugführer eine Schnellbremsung ein. Er hatte eines der Transparente entdeckt, die mutmaßliche "Querdenker" über die Bahntrasse gespannt haben sollen.

Der Zug kommt rechtzeitig zum Stehen. Niemand wird verletzt, auch nennenswerte Schäden am Zug bleiben aus. Der ICE hat jedoch eine Verspätung von mehr als vier Stunden. Die Bahn schätzte den Schaden durch die Verzögerung auf etwa 37.000 Euro, sagt einer der Ermittler im ersten Prozess 2022. Ein Mann und eine Frau werden dafür verurteilt.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Jetzt stehen die beiden Angeklagten – ein 39-jähriger Mann und eine 63 Jahre alte Frau – erneut vor Gericht, mehr als drei Jahre nach der Aktion. Dieses Mal vor dem Landgericht Würzburg. Dort hat die Berufungsverhandlung begonnen. Der angeklagte Mann hat sich dabei überraschend ausführlich geäußert und die Vorwürfe bestritten. Nach seinen Angaben sei er zum Zeitpunkt des Vorfalls an einer anderen, harmloseren Aktion von Kritikern der Corona-Maßnahmen beteiligt gewesen.

Demnach will sich der Mann zum Tatzeitpunkt nicht an der Zugstrecke im Landkreis Main-Spessart befunden haben – sondern am Kreuzberg in der Rhön. Dort habe er gemeinsam mit der ebenfalls angeklagten Frau Protestsprüche in den Schnee gesprüht und einzelne Plakate befestigt. Die 63 Jahre alte Mitangeklagte äußerte sich erneut vor Gericht nicht zu den Vorwürfen.

Freiheitsstrafen in erster Instanz

Im Dezember 2022 hatte das Amtsgericht Gemünden den Mann wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Frau erhielt eine Strafe von neun Monaten auf Bewährung. Das Urteil fiel anhand mehrerer Indizien. Unter anderem hatten die Ermittler ein Telefonat aufgezeichnet, das eine Beteiligung des Angeklagten nahelegte. Darin hatte der Mann ausführlich über den Vorfall gesprochen.

2022 hatten die Verteidiger der beiden Angeklagten Freisprüche gefordert und eine Tatbeteiligung ihrer Mandanten bestritten. Beide Angeklagten hatten sich an den drei Prozesstagen vor dem Amtsgericht nicht zu dem Vorfall geäußert. Wie der 39-Jährige nun aussagt, sei das die Strategie seiner damaligen Verteidigerin gewesen. Inzwischen hat der Mann, der nach eigener Aussage um die 200 Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen "durchgeführt" hat, einen neuen Verteidiger. Über das umstrittene Telefonat sagt der neue Anwalt: Es habe sich um Wissen vom "Hörensagen" gehandelt. Einen Beleg für eine Tatbeteiligung seines Mandanten sieht er darin nicht.

Wie glaubwürdig die Aussage des Angeklagten ist, soll voraussichtlich bis Ende Mai an mindestens drei weiteren Prozesstagen erörtert werden.

Störaktion aus dem "Querdenker"-Spektrum

In erster Instanz hatte es das Amtsgericht Gemünden als erwiesen angesehen, dass die beiden Angeklagten an der Plakataktion im Landkreis Main-Spessart beteiligt waren. Die Plakate waren an Holzlatten befestigt. Aufschrift: "Achtung Gleisbruch", "Letzte Warnung Gleisbruch" oder "Dieses Mal Fake". Die Aktionen sollen nach Angaben der Ermittler in Zusammenhang mit einem sogenannten "D-Day 2.0" gestanden haben. Zu diesem hatten Personen aus dem "Querdenker"-Spektrum im Vorfeld des 6. Januar 2021 aufgerufen. An verschiedenen Orten im Bundesgebiet gab es an diesem Datum Störaktionen, zum Beispiel Versuche den Straßenverkehr zu behindern.

Symbolbild: Blick auf die Bahngleise.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Marcus Brandt
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Im Berufungsprozess hat einer der Angeklagten überraschend ausführlich ausgesagt.

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