24.01.2024, Bayern, München: Daniel Halemba (AfD) im bayerischen Landtag
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24.01.2024, Bayern, München: Daniel Halemba (AfD) im bayerischen Landtag

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Fall Halemba: Kommt jetzt der Parteiausschluss?

Der AfD-Abgeordnete Halemba sorgt in seiner Partei für Differenzen: Der Bundesvorstand will ihn loswerden, der Landesvorstand agiert zurückhaltend. Ein Mitglied des AfD-Landesschiedsgericht will nun Fakten schaffen, Landeschef Protschka winkt ab.

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In die AfD-interne Debatte über einen möglichen Parteiausschluss des Landtagsabgeordneten Daniel Halemba könnte Bewegung kommen: Aus Akten, die dem BR vorliegen, geht hervor, dass vom Landesschiedsgericht der AfD Bayern ein Verfahren gegen Halemba eröffnet worden ist. Zuerst hatte "t-online" darüber berichtet.

Einer der Richter des Landesschiedsgerichts sagte, das Verfahren sei eröffnet und der entsprechende Beschluss den Beteiligten zugestellt worden. Die Beteiligten hätten nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Der nächste Schritt sei dann ein Termin zur Verhandlung.

AfD-Landeschef widerspricht: kein offizielles Verfahren

Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka sagte dagegen dem BR, es gebe kein offizielles Verfahren gegen den Landtagsabgeordneten. Vielmehr handle es sich um einen Alleingang eines Mitglieds des Landesschiedsgerichts. Ein entsprechendes Schreiben sei vergangene Woche in der Landesgeschäftsstelle eingegangen und sei an Halemba weitergeleitet worden. "Die juristische Einschätzung des Landesverbandes ist, dass das Schreiben nicht haltbar ist", betonte Protschka.

Halemba selbst zweifelt ebenfalls an, dass ein offizieller Beschluss getroffen wurde. Dem BR sagte er, es gebe keinen offiziellen Eröffnungsbeschluss einer Kammer des Landeschiedsgerichts, sondern nur den Alleingang eines Richters. Ihn habe noch kein Schreiben erreicht.

  • Zum Artikel: AfD-Politiker Halemba wehrt sich gegen Vorwürfe
  • Bundesvorstand fordert Parteiausschlussverfahren

    Die AfD-Bundesspitze hatte schon Mitte Dezember den bayerischen AfD-Landesvorstand aufgefordert, ein Parteiausschlussverfahren gegen Halemba anzustrengen und ihm die Mitgliedsrechte zu entziehen. Für den Bundesvorstand sei völlig klar, "dass Herr Halemba nicht in der AfD Mitglied bleiben kann", sagte Parteichefin Alice Weidel damals. Im Vorstandsbeschluss war von "Verstößen gegen die Ordnung unserer Partei" die Rede.

    Halemba selbst reagierte auf die Kritik, indem er seine Parteiämter zurückgab. Bis dahin war er Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Würzburg und Mitglied des Vorstands des Bezirksverbands Unterfranken. Sein Landtagsmandat aber übt er weiter aus.

    Fraktionschefin Ebner-Steiner steht hinter Halemba

    Anfang Januar stimmten dann beim AfD-Landesparteitag in Greding 57 Prozent dafür, dass Halemba sein Mandat als Abgeordneter unverzüglich niederlegen soll. Der 22-Jährige aus Unterfranken soll bei der Aufstellung zur Kandidatur getrickst haben. Parteiintern werden ihm Meldebetrug sowie Einschüchterungen vorgeworfen. Außerdem ermittelt die Würzburger Staatsanwaltschaft gegen ihn unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Halemba bestreitet die Vorwürfe.

    Bindend ist der Beschluss des Parteitags aber nicht und Halemba will weiterhin im Landtag bleiben. Von Fraktionschefin Kathrin Ebner-Steiner kam Rückdeckung. "Bei uns gilt das Motto, einer für alle und alle für einen", sagte sie und erklärte den Fall Halemba für "erledigt".

    Ausschlussverfahren rechtmäßig?

    Ob nun ein Parteiausschluss Halembas näher rückt, ist fraglich. Parteiintern bezweifeln einige, dass das Landesschiedsgericht das Verfahren überhaupt eröffnen durfte. Hintergrund ist die Frage, wer überhaupt berechtigt ist, einen Antrag auf Parteiausschluss zu stellen.

    Laut Satzung darf nur der Vorstand eines Gebietsverbandes, dem das Mitglied angehört, einen Antrag auf Parteiausschluss stellen. Ist ein Mitglied selbst Teil eines Vorstands, können nur höhere Vorstände einen entsprechenden Antrag stellen. Der Landesvorstand beschränkte sich bisher auf eine Ämtersperre und vertagte ansonsten bereits mehrfach eine Entscheidung in der Sache - er will das Ergebnis einer juristischen Prüfung abwarten. Protschka betonte auf BR-Anfrage, die Person, die den Antrag auf Parteiausschluss gestellt habe, sei nicht antragsberechtigt.

    Das Verfahren, das das Landesschiedsgericht jetzt gegen Halemba eröffnet hat, geht auf den Antrag einzelner Parteimitglieder zurück, wird aber vom Kreisverband Unterfranken-Nord unterstützt. Schon im Juni vergangenen Jahres hatte dieser den Parteiausschluss Halembas gefordert. Allerdings ist fraglich, ob der Kreisverband antragsberechtigt ist - denn zu diesem Zeitpunkt war Halemba selbst noch Teil des Bezirksvorstands.

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