Fragen und Antworten Das Bundestagswahl-FAQ
Wie verlässlich sind Umfragen? Können Wahlen manipuliert werden? Brauchen wir die Fünfprozenthürde? Vor der Bundestagswahl kommen viele Fragen daher. Wir antworten.
Wie verlässlich sind Umfragen? Können Wahlen manipuliert werden? Brauchen wir die Fünfprozenthürde? Vor der Bundestagswahl kommen viele Fragen daher. Wir antworten.
Die Prozente am Wahlabend kommen allein von den Zweitstimmen. Das ist die Stimme, mit der sich die Wähler für die Liste einer bestimmten Partei entschieden haben. Die Erststimme hat dagegen mit der Sitzverteilung nichts zu tun. Würde sie wegfallen, hätte das keine Auswirkungen auf des Ergebnis. Ihr alleiniger Zweck: Ein Direktkandidat aus dem eigenen Wahlkreis kommt ins Parlament. Damit sind alle Regionen im Bundestag vertreten.
Das Bundesverfassungsgericht hat sie für die Europawahlen verboten. Seitdem wird wieder über den Sinn der Fünfprozenthürde diskutiert. Positiv: Die Hürde verhindert, dass zu viele kleine Parteien in den Bundestag einziehen – die Regierungsbildung wird dadurch einfacher. Negativ: Die Kleinen sind doppelt benachteiligt. Wer davon ausgeht, dass es seine Partei sowieso nicht ins Parlament schafft, gibt seine Stimme womöglich aussichtsreicheren Parteien.
In Frankreich ist der Präsident die entscheidende Instanz – und wird direkt vom Volk gewählt. Bei uns ist es der Kanzler. Doch den wählen die Deutschen gar nicht. Sie wählen eine Partei. Und die legt selbst fest, wer im Falle ihres Wahlsieges Regierungschef wird. Nach der NS-Zeit wollten es die Väter und Mütter des Grundgesetzes so. Sie wollten das Parlament stärken, das den Kanzler aus seiner Mitte bestimmt. Kritiker sagen aber: Eine Direktwahl des Kanzlers könnte der Politikverdrossenheit entgegenwirken.
Jedes Schulkind lernt: Die Wahlen zum Deutschen Bundestag sind frei, gleich und geheim. Dass das eingehalten wird, kontrollieren Wahlleiter und Wahlvorsteher. Sie sind Selbstverwaltungsorgane der Wähler und an keine Weisung gebunden. Übrigens hat jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Wahl anzufechten, wenn er meint, dass gegen einen oder mehrere Wahlrechtsgrundsätze verstoßen wurde.
Es ist seit Jahren Routine, dass die OSZE Wahlen auch in demokratischen Staaten beobachtet. Nach Deutschland kamen die Experten erstmals zur Bundestagswahl 2009. Drei bis fünf Beobachter werden es heuer sein. In ihrem Bericht nennen die OSZE-Gutachter die Wahlkampffinanzierung und Bedenken bei der Chancengleichheit im Wahlkampf als Gründe. Die Experten hatten zuvor mit Parteien, Medien, Behörden und Ministerien gesprochen.
Wer nicht wählt, wirft seine Stimme weg. Aber: Zu unserer Demokratie gehört auch die Entscheidung, nicht zum Wählen zu gehen. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Studien zeigen aber: Oft gibt Parteienverdrossenheit den Ausschlag, nicht zum Wählen zu gehen. Eine Demokratieverdrossenheit ist selten der Grund. Und vergleicht man Deutschland mit anderen Demokratien, scheinen 28,5 Prozent Nichtwähler wie bei der Bundestagswahl 2013 wenig bedrohlich zu sein.
Wahlumfragen der großen Institute sind heutzutage ziemlich präzise. Sie variieren aber, weil nicht die gleiche Gruppe an Menschen befragt wird und unterschiedliche Kriterien zugrunde liegen. Hinzu kommt: Umfragen sind keine Vorhersagen, sondern immer nur Momentaufnahmen. Bis zur tatsächlichen Wahl kann sich viel verändern – und sei es nur, weil ein noch nicht endgültig entschiedener Befragter seine Meinung gewechselt hat.
Schneller auszählen, Wahlhelfer einsparen. Klingt verlockend. Doch die Skepsis gegenüber Wahlmaschinen überwiegt bei uns. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 2009 die Maschinen nicht grundsätzlich verboten. Doch die Richter sagen auch: Die öffentliche Kontrolle muss gewährleistet sein. In elektronischen Wahlgeräten verschwindet die Stimmauszählung aber in einem von außen unzugänglichen Schwarzen Loch.
Laut Bundeswahlordnung soll in der Kabine ein Schreibstift bereitliegen. Das können Bleistifte, Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte sein. Die Sicherung gegen Manipulationen: Die einzelnen Wahlvorstände sind mit Mitgliedern der verschiedensten Parteien besetzt und die Auszählung der abgegebenen Stimmen ist öffentlich. Wer will, kann selbstverständlich seinen eigenen Stift in die Wahlkabine mitbringen.
502:128 – so ist im noch bestehenden Bundestag das Verhältnis von Regierungsmehrheit und Opposition. Können die kleinen Parteien gegen eine Große Koalition überhaupt noch etwas ausrichten? Ja: Denn 2014 wurden die Minderheitsrechte geändert. Um zum Beispiel einen Untersuchungsausschuss einsetzen, reichen für die Dauer der laufenden Legislaturperiode 120 Abgeordnete. Der Minderheitenschutz ist eine wichtige Säule unserer Demokratie.