Coronavirus Kleinere Lockerungen, aber Mundschutzpflicht
Seit Wochen beschäftigt das Coronavirus die Welt und in fast allen Ländern weltweit wurde deswegen das öffentliche Leben stark eingeschränkt. Seit dem 16. März 2020 sind Schulen und die meisten Geschäfte in Bayern geschlossen. Nun gibt es die ersten Lockerungen - allerdings auch die Mundschutzpflicht.
Am 11. März 2020 erklärte die WHO, die Weltgesundheitsorganisation, die Coronaepidemie offiziell zu einer Pandemie, einer Krankheit also, die sich gleichzeitig über viele Länder und Kontinente ausbreitet. Dies führte dazu, dass die Politiker das öffentliche Leben weltweit auf Anraten der WHO nach und nach auf ein Minimum beschränkten. Auch in Deutschland fiel diese Entscheidung schnell: Ab dem 16. März waren in fast ganz Deutschland Schulen, Kindergärten und Kitas geschlossen, wenige Tage später auch die meisten Geschäfte.
Ende April 2020 ist ein Großteil der Erkrankten wieder genesen, auch hat die Zahl der Neuinfektionen stark abgenommen, so dass über eine Rückkehr zum normalen Leben nachgedacht wird und es die ersten Lockerungen gibt. Ab dem 20. April durften Baumärkte, Gärtnereien und Gartencenter wieder öffnen, ab dem 27. April weitere kleine Geschäfte. Zum Friseur kann man ab dem 4. Mai wieder gehen.
Maskenpflicht ab sechs Jahren - oder früher
Einfach so geht das jedoch nicht - betritt man ein Geschäft, muss man einen Mundschutz tragen. Auch in U-Bahnen, Busse oder Straßenbahnen darf man nur mit Maske einsteigen. Auch beim Haareschneiden ist der Mundschutz Pflicht - für Kunden wie für den Friseur.
Nicht alle Bundesländer handhaben diese Mundschutzpflicht einheitlich: In Hamburg ist eine Maske ab dem siebten Lebensjahr Pflicht. In Berlin müssen Kinder keine Maske anlegen, in Sachsen dagegen sollen nur Kinder unter zwei Jahren keine tragen. In Bayern wie in den meisten anderen Bundesländern gilt für Kinder ab sechs Jahren Maskenpflicht.
Wer keinen Mundschutz trägt, muss sogar Strafe zahlen - aber nicht in allen Bundesländern. In Bayern droht beim Nichttragen der Maske eine Strafe von 150 Euro. Ladenbesitzer müssen sogar 5.000 Euro bezahlen, wenn sie ihre Angestellten ohne Maske arbeiten lassen.
Selbstgenähte Masken - wichtig ist Hygiene!
Experten sind sich nicht einig, ob solche selbstgenähten Masken aus Stoff wirklich vor Infektionen schützen. Das Gewebe ist meist viel zu großmaschig und lässt Viren durch, besonders wenn der Mundschutz von der Atemluft feucht geworden ist. Auch atmet man Ausgeatmetes wie Kohlendioxid und auch eventuell Viren wieder ein. So werden es im eigenen Körper mehr. Masken verleiten auch dazu, den derzeit gebotenen Mindestabstand nicht einzuhalten. In jedem Fall ist es wichtig, die Masken regelmäßig und nach nicht allzulanger Tragezeit zu wechseln, heiß zu waschen oder zu bügeln. Und auch zwischendurch viel frische Luft direkt und unmaskiert in die Lunge zu lassen!