Handyverbot gelockert Neue Regeln für Bayerns Schulen
Für viele Kinder ist es morgens normal, ihr Handy in die Jacke oder Schultasche zu stecken. Sie wollen schließlich nichts verpassen. Doch lange Zeit mussten die Geräte in der Schule ausgeschaltet bleiben. Es war an fast allen bayerischen Schulen verboten, Smartphones auf dem Schulgelände zu benutzen. Nun gibt es neue Regeln.
Im Juni 2022 hat der bayerische Landtag beschlossen, das strikte Handyverbot an den Schulen zu lockern. Die kleinen Verbotsschilder mit dem durchgestrichenen Handy, die in vielen Schulen hängen, müssen also vielleicht bald entfernt werden. Zumindest wenn es das Schulforum aus Schulleitung, Lehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern so beschließt. Ab jetzt kann nämlich jede Schule selbst entscheiden, ob die Schülerinnen und Schüler ihre Smartphones auch im Schulgebäude benutzen dürfen.
"Die Schulen können künftig selbst im engen Dialog mit der Schulgemeinschaft vor Ort entscheiden, wie sie die private Nutzung der Geräte außerhalb des Unterrichts ausgestalten und damit auf die konkrete pädagogische Situation vor Ort eingehen."
Michael Piazolo (Freie Wähler), bayerischer Kultusminister
Neue Regelungen sollen ab dem nächsten Schuljahr gelten
Viele Schülerinnen und Schüler, aber auch viele Eltern und Lehrkräfte hoffen, dass es durch die neue Regelung gelingt, den Einsatz von digitalen Geräten nicht nur in den Pausen oder über Mittag zeitgemäßer zu gestalten. Auch im Unterricht gibt es noch Nachholbedarf. Medienkompetenz ist hier ein wichtiges Schlagwort. Schließlich ist das Smartphone längst ein allgegenwärtiger Begleiter der Schülerinnen und Schüler geworden. Ab dem Schuljahr 2022/23 treten die Neuerungen in Kraft. Neu ist auch eine Regelung für den Distanzunterricht: Lehrkräfte dürfen in Zukunft darauf bestehen, dass Schülerinnen und Schüler im Onlineunterricht ihre Kameras anschalten. Die Zeit der schwarzen Bildschirme mit den bunten Punkten und den Namenskürzeln ist dann vorbei.
Was galt bis jetzt?
Bislang hieß es im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, dass Schülerinnen und Schüler ihr Handy zwar dabeihaben dürfen, es musste aber ausgestellt sein. Wer sich nicht daran hielt, dem konnte es passieren, dass ihm die Lehrkraft sein Gerät abnahm. Doch auch in Bayern gab es immer schon Ausnahmen vom Handyverbot: Wenn zum Beispiel Lehrkräfte ausdrücklich im Unterricht mit den digitalen Geräten arbeiten wollten.
Regelung gilt nicht für Grundschulkinder
Für alle Grundschulkinder steht am Ende dieses Artikels vielleicht eine große Enttäuschung: Von den neuen Regeln bleiben Grundschulen und Grundschulstufen an Förderschulen ausgenommen.