AfD kassiert Niederlage vor Bundesverfassungsgericht
Das oberste Gericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die AfD keinen Anspruch darauf hat, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner verstieß nicht gegen die Verfassung, wie der Zweite Senat einstimmig entschied. Unser Kollege Daniel Pokraka hat Klaus Hempel aus der ARD-Rechtsredaktion gefragt, warum das Bundesverfassungsgericht so geurteilt hat.Zudem spricht unsere Moderatorin Tanja Sluka mit Eva Huber aus unserem BR-Hauptstadtstudio über die Folgen des Urteils.