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Mutterschutz soll auch bei Fehlgeburten gelten
Viele Paare - und vor allem die Frauen fallen psychisch in ein tiefes Loch - nach einer Fehlgeburt. Bisher ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass Frauen dann einen Anspruch haben auf eine Auszeit, um sich zu erholen. Sie müssen sich um eine Krankschreibung bemühen - und ansonsten gleich wieder zur Arbeit. Im Bundestag soll heute nun ein gestaffelter Mutterschutz nach einer Fehlgeburt auf den Weg gebracht werden. Dazu ein Beirtrag von Sophia Ruhstorfer.
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