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Mutterschutz soll auch bei Fehlgeburten gelten

Viele Paare - und vor allem die Frauen fallen psychisch in ein tiefes Loch - nach einer Fehlgeburt. Bisher ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass Frauen dann einen Anspruch haben auf eine Auszeit, um sich zu erholen. Sie müssen sich um eine Krankschreibung bemühen - und ansonsten gleich wieder zur Arbeit. Im Bundestag soll heute nun ein gestaffelter Mutterschutz nach einer Fehlgeburt auf den Weg gebracht werden. Dazu ein Beirtrag von Sophia Ruhstorfer.

Mutterschutz soll auch bei Fehlgeburten gelten | Bild: dpa-Bildfunk/Fabian Sommer
8 Min. | 29.1.2025

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