Das Kalenderblatt
Eigenes Jugendstrafrecht in Deutschland (16.02.1923)
Das Vertrauen auf die positive Energie der Jugend gehörte zum Optimismus der Weimarer Demokratie. Auch Jugendkriminalität wurde dabei neu beurteilt. Am 16. Februar 1923 wurde das Jugendgerichtsgesetz verabschiedet. Autor: Thomas Morawetz
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