Vertrauen auf die positive Energie der Jugend gehörte zum Optimismus der Weimarer Demokratie. Auch Jugendkriminalität wurde dabei neu beurteilt. Am 16. Februar 1923 wurde das Jugendgerichtsgesetz verabschiedet. Autor: Thomas Morawetz
schrieb Johann Wolfgang von Goethe an seinen Herrn, den Großherzog Carl August von Weimar, einen begeisterten Brief aus Rom über den Umgang mit dem schönen Geschlecht. Heimlich war er nach Italien gereist - nach fast