Fürstenhaus vs. Donaustauf Thurn und Taxis darf in bester Lage bauen
Im Rechtsstreit mit der Gemeinde Donaustauf (Lkr. Regensburg) hat das Haus Thurn und Taxis einen Sieg errungen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München entschied, dass der Bebauungsplan ungültig ist. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Von: Marcel Kehrer und Uli Scherr
Stand: 18.10.2016
Der Verwaltungsgerichtshof in München hat die Frage geklärt, ob die Gemeinde dem Fürstenhaus das Bauen auf einem Grundstück in bester Lage verbieten kann. Das Grundstück ist gleich neben dem Rathaus von Donaustauf, im denkmalgeschützten Ensemble der Walhalla-Gemeinde.
Richterin: "Geht bei uns nicht"
Die Vorsitzende Richterin Judith Müller sagte: "Durch die Ausweisung einer Streuobstwiese einfach Baurecht entziehen, geht bei uns nicht." Den Streitwert von 10.000 Euro trägt die Gemeinde.
Derzeit stehen auf dem Baugrundstück Obstbäume, Wald und das verlassene Forsthaus, das Fürstin Gloria einmal als Asylbewerberunterkunft angepriesen hatte. Es ist Teil des früheren fürstlichen Schlosses zu Donaustauf.
Formfehler im Bebauungsplan
Auf dem Grundstück will das Fürstenhaus bauen.
Bild: BR/Marcel Kehrer
Das Fürstenhaus will an dem historischen Ort bauen. Die Mehrheit im Marktgemeinderat wollte den bestehenden Zustand erhalten und das Baurecht auf dem Grundstück per Bebauungsplan streichen. Das Landratsamt hat im Bebauungsplan aber einen Formfehler gefunden - für das Fürstenhaus der Hebel, juristisch dagegen vorzugehen.
Urteil überrascht Bürgermeister nicht
Donaustaufs Bürgermeister Jürgen Sommer (SPD) zeigte sich von dem Urteil wenig überrascht. Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof habe wie erwartet entscheiden, sagte Sommer dem BR. Unklar sei jetzt, was mit dem strittigen Grundstück im Eigentum der Familie Thurn und Taxis geschieht. "Ob hier in nächster Zeit gebaut wird, das steht noch in den Sternen", sagte der Bürgermeister. Auch die Gemeinde habe weiterhin Interesse, das Areal zu erwerben.